Mietmindeung wg. Stromkosten für Luftentfeuchter

Liebe/-r Experte/-in,

Problem:
Wir haben eine hohe Luftfeuchte in unserer Mietwohnung (ca. 70%), dadurch im Winter schwitzende Fenster.

Hintergrundinfos:
Unser Haus (Altbau) wurde vor ca. 8 Jahren saniert und vermutlich die Feuchtigkeit in den Wänden isoliert. Wir wohnen seit 1 Jahr im Haus. Unsere Nachbarn haben vor drei Jahren alle Luftentfeuchter vom Vermieter bekommen und wir haben nun auch einen (den vom Nachbarn, da er nach zwei Jahren Entfeuchtung keine Probleme mehr hat).

Frage:
Der Luftentfeuchter verbraucht sehr viel Energie. Gibt es eine Möglichkeit die anfallenden Mehrkosten für Strom vom Vermieter tragen zu lassen?

Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen!

Liebe Grüße
Claudia

Möglichkeit die anfallenden Mehrkosten für Strom vom Vermieter

Fragen Sie ihn, ich würde mich jedenfalls wundern, weil mir das Argument mit der eingeschlossenen Feuchtigkeit nicht plausibel ist.

sorry,
claudia,
ich denke, ihr müsstet dem vermieter mit fristsetzung auffordern, den mangel abzustellen. dann muss er sich kümmern, wie auch immer… ihr hättet die möglichkeit der mietkürzung. das wäre der normale weg…
frohes fest,
udo

Hallo lelord,

es stellt sich mir die Frage, ob euer Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages auf die extrem feuchte
Raumluft innerhalb der Mietwohnung hingewiesen hat
oder nicht. Gibt es im Mietvertrag einen Passus, der
sich auf den genannten Punkt bezieht ?
Sollte in beiden Fällen die Antwort NEIN lauten, habt ihr eine reelle Chance die Stromkosten für den Anwendungszeitraum des Luftentfeuchters vom Vermieter
zurückerstattet zu bekommen.
Wendet euch auch bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht
bzw. an einen lokalen Mieterverein. (beide kostenpflichtig!)

Viel Erfolg
bustobaer

Hallo,

ja, der Vermieter muss die Mehrkosten übernehmen.

Bauartbedingte Feuchtigkeit stellt ein Mangel dar, denn er beseitigen muss. Wenn er das über die Entfeuchter macht, muss er ebenfalls die Folgekosten tragen.

Gruß

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_feuchti…

Ciao Claudia,

sollte es sich um einen Mangel an der Mietsache handeln, z.B. Raumfeuchte durch Baufeuchte.

Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden - scheint geschehen. Der Vermieter hat den Mangel zu beheben und für die dabei entstehenden Kosten aufzukommen. Ggf steht dir darüber hinaus eine Mietminderung zu (weites Feld).

Dir sollte vorallem an der Behebung des Mangel gelegen sein. Dokumentieren dein Vorgehen und wenn auch nur für dich schriftlich!

Zur Raumentfeuchtung wird in der Regel ein „Bau“-lüfter verwendet. Hässliches Teil, ist groß und laut. Verbraucht auch richtig Strom. Hatte so was mal wegen einem undichten Wasserrohr für 2 Wochen in der Küche. Waren hinterher ca 15€ die uns der Vermieter an Stromkosten erstattet hatte.

Mit nem schlichten Klimagerät für Wohnräume, dass 2 oder mehr Jahre läuft würd ich mich nicht zufrieden geben! Ggf ist die Luftfeuchtigkeit gesundheitsgefährdend?!? Wie auch immer das Geräte sollte einen seperaten Stromzähler ansosnten solltest einen zwischenschlaten (vergleichbar einer Steckdose). Kosten stellst dem Vermieter in Rechung.

Wie immer kann ich nur raten: sprich mit deinem Vermiter! Diplomatie ist alles. Mach dir im Vorfeld bewusst was de willst und wie weit du dafür gehen willst.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo Claudia,

die Stromkosten müsste der Vermieter tragen.
Ich würde ein Stromkostenmessgerät dranhängen.
Es muss allerdings berücksichtigt werden dass ordentlich gelüftet wird (3x täglich auf Durchzug).
Ich weiß dass das oft schwierig ist, aber nach Altbausanierung eigentlich immer notwendig. Aus diesem Grund wechsle ich die Fenster an meinem Altbau erst wenn es garnichtmehr geht. Die Gebäude sind nicht für dichte Fenster gebaut.

Gruß
David

Hallo Claudia,

wenn Sie den Vermieter vorher darüber informieren, und auch den Mängel bereits gemeldet haben(ohne dass der Vermieter darauf seinerseits reagiert hat), können Sie die Stromverbrauchs-Kosten von ihm verlangen. Dazu ist jedoch ein Zwischenzähler erforderlich, welcher den genauer Verbrauch separat zu Ihrem tatsächl.Verbauchs, erfaßt.
Unbekannt ist nicht, das nach einer Altbau-Sanierung dieses Problem auftreten kann. Wichtig ist jedoch auch für den Mieter, dass die Lüftungszeiten durchführt werden, egal wie kalt oder warm es draussen ist (mindestens 3xtgl.5 Min, am Besten mit „Durchzug“.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.

MfG

Waldi 64

Hallo,
eins vorab: einen exakt vergleichbaren Fall hatten wir noch nie. Dennoch gilt beispielsweise für Verewaltungsgebäude eine Raumluftfeuchte von 40 - 60 % als angemessen, ideal wäre ein Wert nahe 50 %. Diesen Wert und auch die 60 % überschreiten Sie.

Eigentlich hätten wir jetzt argumentiert, dass ein Wert von 70 % gerade noch tragbar wäre. Vor dem Hintergrund aber, dass ihr Vermieter bei den Nachbarn schon aktiv war und dieses Problem sich durch alle Mietparteien zieht, ist es aus unserer Sicht eindeutig komplett Sache des Vermieters. Das heißt dann schlussendlich auch, dass er die höheren Stromkosten übernehmen muss. Denn ihm als Vermieter obliegt es, Ihnen eine angemessene Wohnqualität zu gewährleisten.

Viele Grüße
JB

Hallo Claudia,

eine rechtlich gesicherte Antwort kann ich Dir leider nicht geben, aber einen Rat. Sprech doch einfach mal den Nachbarn an, von dem Du den Entfeuchter bekommen hast und frage ihn, wie er damit umgegangen ist. Vielleicht hilft das ja schon weiter.
Was den Feuchtigkeitseinschluß durch möglicherweise fehlerhafte Sanierung/Isolierung angeht, benötigst Du zum Nachweis sicher ein Gutachten. Vielleicht gibt es soetwas ja schon. Sprech daraufhin auch den Nahcbarn an.
Ich wünsche Dir viel Erfolg, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, Hubert Steiger.

Hallo Claudia,

die Frage ist, ob Sie den Luftentfeuchter vom Vermieter bekommen oder ihn von ihrer Nachbarin ohne Einschaltung des Vermieters erhalten haben.

Wenn eine zu hohe Feuchtigkeit vorhanden ist, stellt dies einen Mangel dar. Die Mängelbeseitigugn obliegt dem Vermieter, der auch die Art und Weise der Mängelbeseitigung bestimmt. Stellt er Ihnen also einen Entfeuchter zur Verfügung muß er auch die Kosten für Strom etc. tragen.
Nehmen Sie die Mängelbeseitigung selbst in die Hand, indem Sie sich den Entfeuchter von Ihren Nachbarn ausleihen, tragen Sie meines Erachtens die damit verbundenen Kosten. Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn sich der Vermieter mit der Mängelbeseitgung in Verzug befindet. Dazu müssten Sie ihm vorher eine Frist gesetzt haben, ohne dass er reagiert hat. Dies vermag ich aber ohne nähere Sachverhaltkenntnis nicht zu beurteilen.

Ich rate Ihnen daher den Vermieter aufzufordern Ihnen ebenfalls einen Entfeuchter zwecks Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Sobald er dem nachkommt, trägt er auch die Stromkosten.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Gruß
Sebastian

Hallo, Claudia

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG