Mietnachforderung 6 Jahre, keine Mahnung

folgendes, vor 8 Jahren in Mietwohnung eingezogen mit Staffelmiete im Vertrag alle 2 Jahre. Jetzt wurde die letzten 8 Jahre immer immer die gleiche Miete bezahlt. Jetzt kommt Vermieter und würde gerne für die letzten 6 Jahre das Geld(hat es vorher nicht bemerkt). Geht das oder kann er höchsten 1-Jahr einfordern da ja vorher von einer Duldung oder oder so ausgegangen werden kann. Eine schriftliche Forderung mit Aufstellung ist bis jetzt nie eingegangen?

Sorry, da kann ich nicht helfen

Hallo Tomi-77,

mündliche Forderungen gehen überhaupt nicht, kann er machen, bringt aber nichts.

Schriftlich denke ich mal, kann er das geltend machen, denn vertragliche Staffelungen sind vereinbart und diese schuldet man in der gesamten Mietzeit.

Daher denke ich, kommst du da nicht drum herum.

Gruß
Holger

Keine Ahnung!

Hallo,

ich setz mal einen Link dazu.
Interessant wird weiter unten:

http://www.ivmieterschutz.de/mietrecht/mieterhoehung…

Oder kurz geschrieben . Der Vermieter kann max. drei Jahre zurück fordern.

Viele Grße
tina

Hallo,

kann ich nichts dazu sagen.
Ich weiß, dass es bei Gewerbemietverträgen ginge, wie es allerdings bei normalem Wohnraum aussieht, weiß ich nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es auch hier möglich ist. Die Miete ist ja eine Bringschuld. D.h. dass der Mieter eigentlich dafür verantwortlich ist, dass die Miete in der richtigen Höhe zum richtigen Zeitpunkt beim Vermieter eingeht. Insofern muss der Mietern nicht zwangsläufig auf eine Mahnung/Erhöhung des Vermieters warten, denn der Mietvertrag liegt dem Mieter ja genauso vor. Aber wie gesagt, alles ohne Gewähr. Zur Sicherheit würde ich einen Anwalt fragen.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,

eine mündliche Aufforderung kann ggf. auch rechtskräftig sein.
Ich würde hier unbdeingt einen Anwalt fragen.
Ich meine Nebenkosten verjähren im zweiten Jahr, evtl. ist das bei der Miete ähnlich.
Man muss aber genau den Verjährungszeitpunkt beachten.
Hier würde ich nicht auf den Rat aus einem Forum vertrauen.

Gruß
David

Hallo Tomi,

Mietzinsansprüche verjähren in 3 Jahren, 195 BGB.
er kann also 2008 bis 2010 nachfordern.
Das er nur die Grundmiete geltend machte, kann man nicht als Verzicht auf die Erhöhung ansehen.

Vor 2008 ist verjährt.

Viele Grüße

Sorry, da bin ich leider überfragt.

Hallo Tomi-77,

sorry, da kenn ich mich leider gar nicht aus.

Viel Glück! Grüße CRG

Hi Tomi,

wie sieht es mit der Zahlung der Miete aus?
Wird die Miete per Einzugsermächtigung oder selbst gezahlt?

Gruß
me²

Frage ist m. E., wie konkret sind die Staffelpreise im Mietvertrag hinterlegt! Sofern die Erhöhungen / tatsächlichen monatlichen Mietkosten vertraglich festgelegt sind, ggf. kombiniert mit „Kleingedruckten“ könnte Verjährung nicht greifen! Empfehlung: Mieterverbund.

Hallo Tomi-77
sind Sie im Mieterschutzbund? Eine Möglichkeit wäre, dem sofort beizutreten und dort um Unterstützung bitten. Wir hatten dies bei Schwierigkeiten mit dem Vermieter ebenso gehändelt. Ansonsten kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit keinen weiteren Ratschlag erteilen.
freundliche Grüße lillekid

Sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber ich hatte große Schwierigkeiten mit dem Internetzugang.
Ich hoffe, das Problem hat sich inzwischen erledigt. Ich bin zwar kein Jurist, aber es ist klar, dass eine Nachforderung in dieser Höhe nicht erfolgen kann, jedenfalls nicht rechtmäßig.
Verjährung hat ja auch den Sinn, eine gewisse Rechtssicherheit für den möglichen Beschuldigten, also Schuldner zu erreichen.
Viel Erfolg mit allen weiteren Geldgeschäften.
Gruß von
enrico_wohltorf