Mietnachforderung für Kellerabteil

Liebe Wissende,

schon vorab danke für euere Einschätzungen.

Zum Einzug in meine aktuelle Wohnung habe ich ein zusätzliches freistehendes Kellerabteil belegt, da das zugewiesene sehr klein ist. Dies geschah ohne (offizielle) Freigabe des Vermieters. Aus meiner Sicht war dies zu keinem Zeitpunkt kritisch, da immer mindestens ein weiteres freies Kellerabteil verfügbar war. Der Vermieter hat kurz darauf gewechselt.

Nun aber kam ein Schreiben des Vermieters, dass alle Abteile den Mietern zugewiesen werden sollen. Es wurde eine Frist gesetzt, zu der man bekannt geben soll, wem die Abteile zuzuordnen sind, ansonsten werden sie geräumt.

Nun meine Frage:
Hat der Vermieter einen Anspruch darauf, Miete für das zusätzlich belegte Kellerabteil nachzufordern?

Ich würde das Kellerabteil gerne behalten, auch wenn das einen geringen Aufpreis zur Miete zur Folge hat. Sollte aber die Gefahr der Nachforderung bestehen, müsste ich das Abteil in wenigen Tagen selbst räumen, was einige organisatoriche Probleme nach sich zieht.

nochmal vielen Dank
Liebe Grüße

iamx

Hallo, ich würde raten das beim Mieterbund nach zu fragen.Eigentlich dürften sie den jetzigen behalten da es schon geduldet wurde und ja noch einer frei ist. Aber bitte beim Mieterbund nach fragen Online oder einen Termin machen. Viel Glück

besten Dank schonmal … bin etwas zögerlich wegen der 60€ Mitgliedsbeitrag beim hier ansässigen Mieterbund … insgesamt scheint aber zumindest kaum die Gefahr zu bestehen, dass ich eine Nachzahlung leisten muss.

liebe grüße
joerg