Hallo,
ich habe heute mal wieder ein „lustiges“ Szenario zum diskutieren.
Ein Mieter und ein Vermieter schließen einen Mietvertrag über Wohnraum ab.
Mietpreis 450 Euro incl. aller Nebenkosten. So steht es auch im Mietvertrag.
Aus Gefälligkeit sagt der Vermieter dann aber, überweise mir 390 Euro und gut is.
Der Mieter überweist nun (per Dauerauftrag) jeden Monat zum 3. die 390 Euro.
Der Vermieter sagt nie was.
Außerdem hat der Vermieter dem Mieter nie eine Nebenkostenabrechnung präsentiert.
Daher gab es auch nie Erstattungen und/oder Nachforderungen.
Der Mietvertrag wurde mit dem Ehepaar abgeschlossen. Der Ehemann ist verstorben und die Ehefrau fordert nun von dem Mieter die Differenz zwischen gezahlter und vereinbarter Miete - rückwirkend für die letzten sechs Jahre.
Außerdem verlangt sie für die letzten sechs Jahre eine Nachzahlung für Nebenkosten, gemäß Abrechnung, die dem Mieter aber nie vorgelegt und verlangt wurde.
Sehe ich das richtig, dass bei der Sache mit der Mietpreisminderung eine stillschweigend akzeptierte Vertragsgrundlage (Mietpreisminderung) vorliegt und die Forderung somit nichtig?
Bei den Nebenkosten sehe ich das so, dass dieser verjährt sein könnten.
Sehe ich das richtig - oder wie ist Eure Meinung dazu?
Gruß
Tazidus