Hallo,
Es geht umfolgendes, meine Freundin ist vor über einen Jahr aus der gemeinsamen Wohnung ihres Ex-Freundes ausgezogen. Der ist allerdings in der Wohnung geblieben und hat auch bis vor drei Monaten brav Miete gezahlt.
Da er jetzt seid ca drei Monaten keine Miete mehr gezahlt und auch wohl in der Wohnung schaden angerichtet, fordert der Vermieter von meiner Freundin die Miete nach + Entschädigung der zerstörten Sachen, da ihr ex zahlungsunfähig ist ist beim ihn kein Geld zu holen. Sie selbst ist noch in der Ausbildung.
Nun meine Frage, was darf der Vermieter alles von meiner Freundin nachfordern. Der mietvertrag ist damals nicht von ihr gekündigt worden. Da er angeblich den Vertrag umschreiben lassen wollte.
Sie haftet voll solidarisch aus dem Vertagsverhältnis gegenüber dem Vermieter. Im Rahmen geleisteter Zahlungen erwirbt sie interparis einen anspruch gegen den Pleitefreund.
Hallo, ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Umschreiben ist immer so eine Sache. Da hätte Ihre Freundin bei dem Vermieter nachfragen müssen. Sie hätte sich schriftlich bestätigen lassen müssen, dass sie kein Vertragspartner mehr ist. So hat der Vermieter alle Trümpfe in der Hand. Er kann sich nämlich aussuchen, bei welchem Mieter er die Forderungen geltend macht. Sie sollten sich schnell einen guten Anwalt suchen. Ausserdem wäre es sicher von Vorteil wenn der Ex auf Eurer Seite wäre. Viel Glück
Hi super einfach dein Problem…
Mitgefangen mitgehangen… Da Sie mitunterschrieben hat muß Sie auch mitzahlen. Der Vermieter ist für den Auszug nicht verantwortlich. Da Sie ja beide unterschrieben haben , so habe ich es zwischen heraus gelesen, haftet SIe auch dafür.
Gruß Peter