Mietnachforderung/Renovierung

Mieter zieht nach 10 Jahren aus, ohne zu renovieren. Wohnung war unrenoviert übergeben. Mietvertrag sieht ‚Gebrauch der Mietsache in Zustand bei Übergabe‘ vor. Formlos hat er sich mit Vermieter auf eine Auszugsfrist von 1 Monat geeinigt.
M. teilt V. mit, dass der Mietvertrag der neuen Wohnung Mitte des Monats beginnt, er noch keinen festen Termin für den Auszug nennen könne, strebe jedoch Mitte des Monats an.
Vermieter teilt M. dann schriftlich mit, dass M. vor Auszug noch diverse Putzarbeiten zu erledigen habe und a) M. die volle Monatsmiete überweist oder b) er M. die Kosten für die Renovierung eines Raums in Rechnung stellen werde.
M. überweist daraufhin die volle Monatsmiete und putzt. M. kann jedoch erst zum 20. des Monats ausziehen. V. möchte daraufhin für den Zeitraum vom 15. bis zum 20. noch anteilige Miete, da M. ja den Auszug für Mitte des Monats angekündigt habe (was so nicht stimmt). Ist der Vermieter dazu berechtigt? Der volle Monat ist immerhin bezahlt, insofern könnte der Mieter theoretisch doch sogar bis zum 30. drin wohnen bleiben?

Vielen Dank.

Falls der Mieter um des lieben Friedens willen den Betrag zahlt, sollte er sich schriftlich bestätigen lassen, dass hiermit alle bestehenden und zukünftigen Forderungen bezüglich der Renovierung abgegolten sind?

Hi, ein Gruß wird hier immer gerne gesehen…

Mieter zieht nach 10 Jahren aus, ohne zu renovieren. Wohnung
war unrenoviert übergeben. Mietvertrag sieht ‚Gebrauch der
Mietsache in Zustand bei Übergabe‘ vor. Formlos hat er sich
mit Vermieter auf eine Auszugsfrist von 1 Monat geeinigt.

Das war sicherlich sehr freundlich vom VM, weil eine gestzlichen Frist erheblich länger (so 3 Moante) gewesen wäre.

M. teilt V. mit, dass der Mietvertrag der neuen Wohnung Mitte
des Monats beginnt, er noch keinen festen Termin für den
Auszug nennen könne, strebe jedoch Mitte des Monats an.

Das geht den VM im Zweifel gar nichts an. Die mündliche Vereinbarung gilt auch, wenn der M andere Dinge vorhat.
Wie könnt M darauf das sioh hier die Vertragslage ändert, wenn eine Seite (hier M) etwas tut.

Vermieter teilt M. dann schriftlich mit, dass M. vor Auszug
noch diverse Putzarbeiten zu erledigen habe und a) M. die
volle Monatsmiete überweist oder b) er M. die Kosten für die
Renovierung eines Raums in Rechnung stellen werde.
M. überweist daraufhin die volle Monatsmiete und putzt.

Das war sehr feundlich von M.

M.
kann jedoch erst zum 20. des Monats ausziehen. V. möchte
daraufhin für den Zeitraum vom 15. bis zum 20. noch anteilige
Miete, da M. ja den Auszug für Mitte des Monats angekündigt
habe (was so nicht stimmt). Ist der Vermieter dazu berechtigt?

Vereinbart war ein Monat Frist, der wäre voll zu bezahlen. Zieht der M früher aus, betrifft dies nicht den VM. Wenn der VM nicht die volle Miet verlangt, so ist dies ein Geschenk.

Der volle Monat ist immerhin bezahlt, insofern könnte der
Mieter theoretisch doch sogar bis zum 30. drin wohnen bleiben?

und auch praktisch…

Vielen Dank.

vlg MC

PS: Der VM hat sich mit der Frist sehr, sehr Kulant gezeigt, die Gutmütigkeit des VM bis auf einen Tag genau die Miete abrechnen zu wollen ist schon sehr übertrieben. Der VM hätte auf 3 volle Monate Kündigungsfrist bestehen können, und der M mokiert sich über 14 Tage Miete. ;-(
*Kopfschüttel*

Hi, ein Gruß wird hier immer gerne gesehen…

Entschuldigung!

PS: Der VM hat sich mit der Frist sehr, sehr Kulant gezeigt,
die Gutmütigkeit des VM bis auf einen Tag genau die Miete
abrechnen zu wollen ist schon sehr übertrieben. Der VM hätte
auf 3 volle Monate Kündigungsfrist bestehen können, und der M
mokiert sich über 14 Tage Miete. ;-(
*Kopfschüttel*

Verstehe ich nicht, oder ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Die Frist ist kulant, klar. Es wurde (schriftlich) verlangt, dass Mieter, wenn er schon nicht renoviert, a) die volle Miete für den Monat bezahlt und putzt - was auch getan wird - ODER b) ihm die Renovierungsarbeiten nachträglich in Rechnung gestellt werden. Mieter erfüllt Variante a). Dann kann doch nicht noch extra Miete verlangt werden, wenn Mieter nicht, wie vom Vermieter angenommen (es wurde kein fester Termin zugesagt!), zum 15. auszieht, sondern ‚erst‘ 5 Tage später?
Es geht um 5 Tage Miete, die *bereits bezahlt* wurden!

Soll Verm. doch gleich schreiben, ich will soundsoviel für die Renovierung. Aber so hintenrum…

Hi, d. Mieter sollte nicht zahlen!
Der VM verlangt, im geschilderten Fall, doppelte Miete (wenn es auch nur 5 Tage sind), dadurch macht er sich strafbar!
MfG ramses90.

a) M. die
volle Monatsmiete überweist

was wurde genau vereinbart,
einen betrag zahlen, der der höhe einer mm entspricht oder
die mietdauer um einen monat verlängern?

mfg
wursthand

Ersteres (im Monat des Auszugs die volle Monatsmiete zahlen).
Na gut, ‚genau vereinbart‘ kann man es nicht nennen, da schriftl. Vorschlag des VM.
Da hier aber viel mündlich vereinbart wurde und somit nicht beweisbar, wird M nach Rat eines Anwalts wohl den geforderten Betrag (als Renovierungskosten) zahlen und sich ein Dokument unterzeichnen lassen, dass hiermit alle gegenseitigen Forderungen abgegolten sind (bevor noch Renovierungskosten und 2 MM gefordert werden).