habe
die wohnung jetzt gekündigt, der vermieter, so wie der mieter haben übersehen das im mietvertrag eine miete von 30euro für den hund ausgemacht wurde, bei nicht beschädigten türen usw. bei auszug wieder 15euro zurück. Habe diese 30 euro allso 4 jahre nicht gezahlt und soll jetzt über 1400euro zachzahlen, verjährt da was, kann mir jemand was sagen?
Danke
Hallo.
Zunächst einmal hat der VM einen zinslosen Kredit wegen der nicht beanstandeten Mietzahlungen zugestanden. Nun soll er auch noch einen Schaden davon tragen, weil man sich vor der Nachzahlung drücken will. *Kopfschüttel*
So erzieht sich ein M unkulante VM. Schade, weil wirkliches Zusammenleben besteht aus geben und nehmen.
Nach 3 Jahren und dann bis zum Jahresende würde der davor entstandene Betrag verjähren. Ein kleiner Teil der Nachforderung könnte also verjährt sein. Vielleicht aber auch gar nichts, das kommt auf den Vertragsbeginn an.
Nur könnte ich der VM daran erinnern, das er den M schon die Hälfte der vereinbarten Summe nicht gefordert hat. Also könnte der VM dem M den Rest der unverjährten Betrages einfordern. Der Steit über die Rechtmässigkeit wäre vorprogrammiert. Einen Schaden lässt sich idR immer finden und so könnte die geschuldete Summe für den M den jetzigen Betrag ohne Verjährung locker übersteigen.
Man sollte sich also überlegen, ob man sich wegen einen Betrag von kleiner 181 € einer Nachforderung von bis zu 1400 € einhandelt und das dann auch noch ausfechten muss. Ach ja, Verzugszinsen für die dann zu ermittelnde Summe könnten auch noch auflaufen.
Jetzt weiss ich endlich, warum ich keine Leute mit Hund einziehen lassen mag
.
vlg MC
Wieso zahlt der Hund extra Miete?
Hallo,
die wohnung jetzt gekündigt, der vermieter, so wie der mieter
haben übersehen das im mietvertrag eine miete von 30euro für
den hund ausgemacht wurde, bei nicht beschädigten türen usw.
bei auszug wieder 15euro zurück.
ob eine solche Regelung überhaupt zulässig und durchsetzbar ist, wage ich sehr stark zu bezweifeln…
Warum mehr Miete, nur weil ein Hund vorhanden ist? Außerdem wäre das eine verdeckte Kaution, die über die Jahre kumuliert, in Verbindung mit der vermutlich sowieso bereits gezahlten Kaution, früher oder später sicher eine unzulässige Höhe erreichen würde.
Bevor man über Verjährung nachdenkt, sollte man das zunächst klären.
Gruß
S.J.
war wirklich der Meinung bei meinen monatlichen Mietzahlung das es dabei war, ja ist zulässig, da es unterschrieben wurde, mein hund ist gott sei dank brav, hab da keine bedenken bei der Wohnungsabnahme,
VM u. M. haben es beide übersehen, was keine Absicht war, aber jetzt auch noch soviel Geld zahlen, ist die Wohnung schon teuer genug. Dem Mieterschutzbund ist es auch nicht aufgefallen. Wollte mir den Gang dorthin ersparen.
FAQ 1129
Unabhaengig davon, dass ich 30 Extra Euro fuer einen Hund
schon bei Vertragsbeginn gelinde gesagt fuer daneben halte,
solltest du dich hier an die Brettregeln halten.
„habe“ ist identisch mit „Ich habe“
und somit verstoesst deine Frage gegen FAQ 1129
Gruss
norsemanna
Hallo,
die wohnung jetzt gekündigt, der vermieter, so wie der mieter haben übersehen das im mietvertrag eine miete von 30euro für den hund ausgemacht wurde, bei nicht beschädigten türen usw. bei auszug wieder 15euro zurück.
Habe diese 30 euro allso 4 jahre nicht gezahlt und soll jetzt über 1400euro zachzahlen, verjährt da was, kann mir jemand was sagen?
Irgendwie geistert in meinem Kopf rum, dass es sich aufgrund der Gesatltung 15€ zurück nicht um Miete handelt, womit dann gleich die Frage aufkommt, was es dann ist und ob es wirksam vereinbart worden ist.
Wäre es bei Einzug vereinbart und ohne diese 15€ zurück, wäre es eben Bestandteil der Miete, so wie der Vermieter die Miete für jedes Zimmer extra ausweisen könnte.
Nachträglich können Mieterhöhungen nach § 557 (1) BGB vereinbart werden. Aber auch hier die Frage, ob es sich um Miete handelt. Alle anderen Formen von Mieterhöhungen scheiden unabhängig von dieser Frage ohnehin aus.
Durch die Gestaltung ist es aber eher sowas wie eine Versicherung/Kaution oder sonstwas, womit wieder fraglich wäre, ob das zulässig war. Nicht alles was in Verträgen steht, muss ja auch gültig sein.
Na jedenfalls ist das schon eine sehr ungewöhnliche Klausel. Da hätte der Hund also die Bude komplett zerlegen können und der Mieter wäre fein rausgewesen? Nix mit Schadenersatz und Schönheitsreparaturen zu denen der Mieter normalerweise verpflichtet wäre? Das könnte ja auch ein ganz schönes Eigentor für den Vermieter werden. Möglicherweise könnte daher auch mit Verweis auf § 118 BGB argumentiert werden. Das könnte darauf gestützt werden, dass es ja nicht mal der Vermieter in den vier Jahren angemahnt = ernst gemeint hat.
Sollte es tatsächlich Miete und wirksam vereinbart worden sein, dann würde es nach drei Jahren verjähren, wobei die Frist erst zum Jahresende beginnt, in dem das vereinbart wurde. Wenn es also heute vier Jahre zurückliegt, ist noch nichts verjährt.
Grüße
Beim nochmaliegen Lesen ist mir jetzt noch eine Interpretation aufgefallen. Wurde der Hund vom Vermieter gemietet oder war es eine Mieterhöhung dafür, dass der Mieter einen Hund halten darf?
Aber die 15 € zurück bereiten mir trotzdem Kopfzerbrechen.
ja ist zulässig, da es unterschrieben wurde
Nur weil etwas unterschrieben wurde, ist es längst nicht zulässig.
Das mag in den USA so sein (die haben nicht einmal so etwas wie ein BGB), in Deutschland definitiv nicht.
S.J.
Hallo,
„habe“ ist identisch mit „Ich habe“
und somit verstoesst deine Frage gegen FAQ 1129
Klugscheißmodus an: „habe“ kann auch mit „Jemand habe“ identisch sein, womit das doch eine sehr formvollendete Version der unpersönlichen Formulierung wäre. Könnte Konjunktiv sein, hier wohl der Konjunktiv II, der auch Irrealis bezeichnet wird. Damit kann also grammatisch die Fiktionalität einer Begebenheit gekennzeichnet werden. Klugscheißmodus aus.
Das Thema Mieterhöhung für einen Hund ist einfach viel zu spannend, um es jetzt an sowas scheitern zu lassen. Das wird sowohl Vermieter als auch Hunde halten wollende Mieter interessieren.
Grüße
Howdy,
Klugscheißmodus an: „habe“ kann auch mit „Jemand habe“
identisch sein, womit das doch eine sehr formvollendete
das ist schon weit hergeholt, aber … mit mir musst du doch sowieso nicht argumentieren. Entscheiden muss das der Mod.
Gruss
norsemanna
Hallo
in meinem Mietvertrag steht
Die Mieterin darf eien Hund in der gemieteten Wohnung halte. Dieser Hund darf durch lautes bellen die anderen Mieter nicht stören. Sollte der andere Mieter berechtigte Störungen nachweisen, muß der hund abgeschafft werden, Für den Hund ist eine monatliche Extrazahlung zusäzlich zur Miete zu zahlen, Sollten beim Auszug der Mieterin durch den Hund keine Schäden an Türen, Fußbelägen usw. feststellen lassen, bekommt die Mieterin pro bezahlte Monatspauschale von 30 euro, 15 Euro zurück.
Guten Abend!
Die Mieterin darf eien Hund in der gemieteten Wohnung halte.
Dieser Hund darf durch lautes bellen die anderen Mieter nicht
stören. Sollte der andere Mieter berechtigte Störungen
nachweisen, muß der hund abgeschafft werden, Für den Hund ist
eine monatliche Extrazahlung zusäzlich zur Miete zu zahlen…
Diese seltsame Klausel sollte z. B. vom Mieterbund auf Wirksamkeit geprüft werden. Es handelt sich nicht um Miete, denn es ist von „Extrazahlung zusäzlich zur Miete“ die Rede. Wofür die Extrazahlung? Für Schäden kann’s nicht sein, denn ohne Schäden soll ja die Hälfte zurückgezahlt werden. Und wofür die andere Hälfte?
Dubios -> prüfen lassen.
Gruß
Wolfgang
Hi.
Beim nochmaliegen Lesen ist mir jetzt noch eine Interpretation
aufgefallen. Wurde der Hund vom Vermieter gemietet oder war es
eine Mieterhöhung dafür, dass der Mieter einen Hund halten
darf?
-))
Aber die 15 € zurück bereiten mir trotzdem Kopfzerbrechen.
Wenn die 30 € im Mietzins verbart wurde ist es doch zulässig dem M vom Mietzins 15 € zu erlassen. Mal sehen, ob der Mieterbund dies beanstandet. 
Wenn die 30 € noch zusätzlich auf den vertraglichen Mietzins durch einen Vertrag dazu kommt wäre es vielleicht mit einer Untermietergebühr zu vergleichen.
Diese fällt an, weil sich die Wohnung und das Umfeld stärker genutzt wird. Bei einem Hund für mich völig nachvollziehbar.
Wenn also dieser Zusatz eine Individualvereinbartung wäre, fiele dies unter die Vertragsfreiheit, die es hier im Mietrecht ja noch rudimentär gibt.
vlg MC