Jemand hat mit seiner Freundin knapp über ein Jahr in einer Wohnung gelebt.
Sie war als hauptmieterin eingetragen, er hat sich nach einiger zeit als Untermieter eingetragen.
Vertraglich wurde nicht festgelegt wann und wieviel er als Untermieter zu zahlen habe. (waren ja in einer Beziehung)
Da er zu der Zeit wo er dort gewohnt hat, arbeitssuchend war, wurden von ihr die kompletten mietbeiträge gezahlt.
Da es vor kurzem zu einer Trennung kam, Fragt er sich ob sie im Nachhinein einen Anspruch auf einen gewissen mietsbeitrag Anteil von ihm rückwirkend fordern kann?
Sie war als hauptmieterin eingetragen, er hat sich nach
einiger zeit als Untermieter eingetragen.
Wo eingetragen? Amtlich gemeldet? Im Hauptmietvertrag
„eingetragen“ ?
Vertraglich wurde nicht festgelegt wann und wieviel er als
Untermieter zu zahlen habe. (waren ja in einer Beziehung)
Dann war er mE kein Untermieter, sondern wohnte dort als
Lebenspartner.
Da er zu der Zeit wo er dort gewohnt hat, arbeitssuchend war,
wurden von ihr die kompletten mietbeiträge gezahlt.
Hat er in dieser Zeit vom Amt Miete bekommen?
Da es vor kurzem zu einer Trennung kam, Fragt er sich ob sie
im Nachhinein einen Anspruch auf einen gewissen mietsbeitrag
Anteil von ihm rückwirkend fordern kann?
Wenn kein Untermietvertrag, bzw. entsprechende Vereinbarungen
bestanden, würde mir da kein Anspruch einfallen.
Wie es aussieht, wenn er vom Amt Miete bekommen hat, und diese aber nicht an die Hauptmieterin bezahlt hat, könnte es evtl. anders aussehen.
Zumindest hätte sie dann die nicht geleistete Mietzahlungen anmahnen und einfordern müssen. Bei rückwirkenden Forderungen wären die Verjährungsfristen zu beachten.