Mietnebenkosten

Hallo,

ein Mieter kündigt seine Wohnung am 30.4. zum 31.7.11. Im Mai zieht er aus und zahlt für Juni und Juli weder Miete noch Nebenkosten. Die Miete für 2 Monate will er mit der Mietkaution verrechnet haben, jedoch nur die reine Miete ohne Nebenkosten.

Die Zahlung der Nebenkosten für Juni und Juli verweigert er komplett, weil er ja nicht mehr da gewohnt habe und dementsprechende keine Nebenkosten anfallen könnten.

Hat der Vermieter Anrecht auf die Nebenkostenvorauszahlung für Juni und Juli? Und darf er bei der Nebenkostenabrechnung für 2011 auch die anteiligen Nebenkosten für Juni und Juli umlegen?

Vielen Dank.

Ja, natürlich. Die NK beinhalten ja auch jede Menge Fixkosten. Diese entstehen auch dann, wenn niemand nutzt.

vnA

Der Mieter muss grundsätzlich bis zur Beendigung des Mietverhältnisses die Miete zahlen und darf diese nicht mit der Kaution aufrechnen. Die Kaution dient dem Vermieter dazu, evtl. Schäden oder aufgelaufene Renovierungsarbeiten, die der Mieter in der Wohnung hinterlassen hat,hieraus zu begleichen. Da die Miete am dritten Werktag eines Monats fällig ist, hätte man entsprechend anmahnen können. Auch die Betriebskosten sind bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen, Es spielt keine Rolle, ob sich ein Mieter in den angemieteten Räumen aufhält. Verbrauchsabhängige Kosten werden in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung erstattet. Lassen Sie sich von diesem doch sehr dreisten Mieter nicht auf dem Kopf tanzen. Sie sind im Recht.