darf der Vermieter in den nachberechneten Nebenkosten Grundsteuer, Abfallgebühren und Niederschlagswasser berechnen? Müssten diese Posten nicht bereits in der eigentlichen Miete enthalten sein? Dürfen NK nicht nur Strom, Heizung und Wasser beeinhalten??? Ich frag so „blöd“, weil ich noch nie zur Miete gewohnt habe, diese Frage aber jetzt in der Familie aufgetaucht ist!
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo Manu ,
daß ist auf den ersten Blick alles Koscher ! Aber um genau die Posten zu Überprüfen …geh in die Datenbank vom www.dmb.de !!! Dort findest Du aktuelle Hinweise für jede einzele Nebenkosten -Sparte .
MfG Herbert Fischer
zunächst einmal schaust Du bitte einmal in Deinem Mietvertrag nach, was dort alles unter Betriebskosten angeführt ist. Dann sollte in dem Mietvertrag auch aufgezeichnet sein, wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen sind.
Alle Betriebskosten, die von Deinem Vermieter in dem Mietvertrag eingebracht wurden, wirst Du zahlen müssen, es sei denn, dass einzelne Betriebskosten nicht zur Umlage auf den Mieter zulässig sind. Um das überprüfen zu können darf ich Dir diese site empfehlen: http://www.inpopro.de/mietvertrag/nebenkostenabrechn…
Halo Manu ,
ja er darf ! Aber eas er genau darf , solltest Du mal in einem Vergleich überprüfen ? Mit dem Link unten kannst Du je nach Bundesland -Stadt einen Vergleich zu deiner Abrechnung sehen !!! http://www.mieterbund.de/download.html
Mit freundlichen Grüßen H. Fischer
In den Nebenkosten darf alles enthalten sein, sofern es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Unter diesem link: http://www.ivmieterschutz.de/mietrecht/betriebskoste…
kannst Du überprüfen, ob die von Deinem Vermieter abgerechneten Nebenkosten legal sind.
Hinsichtlich der monatlichen Vorauszahlungen müssen Art und Höhe in Deinem Mietvertrag schriftlich fixiert sein.