Hallo, wir wohnen in einem 10 Familienhaus und haben bisher den Winterdienst im Wechsel immer selber gemacht. Nun bekamen wir schriftlichen Bescheid, dass der Vermieter die Schneeräumung einer Firma übertragen hat und die Kosten dafür auf die Miete umlegt. Wir haben nichts unterschrieben. Damals beim Einzug vor 10Jahren wurde alles mündlich abgesprochen, Treppenreinigung, Fahrstuhl und Winterdienst.
Es steht nichts davon im Mietvertrag. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Darf er das so einfach machen? Das wäre ja für uns eine indirekte Mieterhöhung.
Danke für die Antworten
Hallo Herr Peppelmüller ,
als Mieterhöhung sehe ich dieses nicht nur in eine Änderung ihrer Hausordnung…welche von Vermieterseite immer dem ortsüblichen Standarb angepasst werden darf . War bei mir auch so vor ca.10Jahren und auf Bestandschutz zu klagen kostet mehr wie 10 Jahre Winterdienst ? Sie können auch beim DMB unter http://www.mieterbund.de/nebenkosten0.html sich noch informieren…aber ich würde nichts unternehmen .
MfG H.Fischer
Hallo Peppelmüller,
das kann ich rechtlich nicht verbindlich beantworten.
Ich vermute, daß der Winterdienst nicht zuverlässig verrichtet wurde und der Vermieter die Gefahr gesehen hat, bei einem Unfall in Regreß genommen zu werden. Dann wäre er berechtigt zu dieser Maßnahme.
Wenn der Winterdienst immer vorschriftsmäßig verrichtet wurde, dann können Sie meiner Meinung nach auf die Absprache und das Gewohnheitsrecht pochen.
Auf jeden Fall sollten Sie sich mit den Nachbarn verständigen und gemeinsam auf den Vermieter zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.
mfg
Hallo, da kann ich leider nicht helfen. Das würde mich aber auch sehr interessieren. Wären Sie wohl so nett, mir das Ergebnis Ihrer Forschung mitzuteilen? Würde mich sehr freuen. MfG Fred
Warum hat der Vermiter das gemacht?? Hat fast die Hälfte nie imWinter geräumt??? Das ist meist die Ursache.
Was steht trotz mündl. Abspr. im Vertrag?? Schneeräumen??danzahlen Sie. Wenn esdort nichtsteht, dann widersprechen und aufeinen Termin bestehen. Wenn der Vermiter dennoch das macht, dannder NKAbrechung widerspr. Aber injedemFall vorher (Einschreiben Rückschein oder Botenbrfief) dies bekant geben!
er darf es von dritten gegen vergütung machen lassen, jederzeit, aber wenn es im Mv nicht verabredet ist, dass ihr die kosten im rahmen der BK-abrechnungen tragen müsst, muss er die kosten selbst tragen und eine umlage scheidet aus.
Hallo Peppelmueller,
zunächst einmal solltest Du beachten, dass mündliche Absprachen bei einem Mietverhältnis wirkungslos sind. Auf dieser Basis könnt Ihr also nichts gegen die Absicht des Vermieters unternehmen.
Anderereseits; warum will Euer Vermieter plötzlich einen Winterdienst beauftragen? Ist der Schnee in der Vergangenheit von Euch Mietern nicht beanstandgsfrei geräumt worden? Und wie schaut es mit den anderen 9 Mietparteien aus; sind die alle dagegen?
Ich würde, wenn Ihr alle gegen diese Einrichtung eines Winterdienstes oder Hausmeisters seid, empfehlen, mit dem Vermieter eine Einigung zu erzielen, denn eine Auseinandersetzung kann eine Menge Stress verursachen. Und wenn die Kosten für die Tätigkeiten, umgelegt auf alle Mietparteien, nicht allzu hoch sind solltet Ihr vielleicht dabei bedenken, dass Ihr Euch selbst eine ganze Menge Arbeit erspart.
Hi soweit ich weiß ja…
gruß Peter
Guten Tag!
Ohne triftigen Grund kann der Vermieter nicht von der alten Reglung abweichen, d.h. es muss Schwierigkeiten beim Winterdienst gegeben haben und er muss die Parteien abgemahnt haben mit der Ankündigung auf Fremdleistung bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung.
L.G. Jihet