Mietnebenkosten

Wer kennt sich da aus?

Meine Tochter ist Studentin und wohnt in einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Kürzlich erhielt sie von ihrem Vermieter ein „Jahresabrechnung 2002“ überschriebenes handschriftliches Blatt, mit der Aufforderung den Endbetrag zu zahlen.
Neben einleuchtenden Positionen wie Schornsteinfeger, Niederschlagswasser, Trinkwasser, Müllbeseitigung und Heizung tauchen auch folgende Punkte auf:
Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Grundsteuer, Wartungsvertrag und Allgemeinkosten (was immer das heißen mag).
Meine Frage:
Ist es korrekt, daß die fünf letztgenannten Positionen in die Mietnebenkosten einfließen?
Wenn nein, was kann man dagegen unternehmen?

Für alle Antworten dankt
Frank

Hallo Frank,

bitte mal den Mietvertrag prüfen. Steht dort, dass neben der Miete die Kosten für Betriebskosten gem. der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 steht kann der Vermieter diese Kosten abrechnen.

Der Hinweis „Sach- und Haftpflichtversicherungen“ und "Öffentliche Abgaben, namentlich die Grundsteuer) reicht auch aus.

Gruss Günter

Meine Tochter ist Studentin und wohnt in einer
Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Kürzlich erhielt
sie von ihrem Vermieter ein „Jahresabrechnung 2002“
überschriebenes handschriftliches Blatt, mit der Aufforderung
den Endbetrag zu zahlen.
Neben einleuchtenden Positionen wie Schornsteinfeger,
Niederschlagswasser, Trinkwasser, Müllbeseitigung und Heizung
tauchen auch folgende Punkte auf:
Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Grundsteuer

sind nach Wohnflächen abzurechnen.

Wartungsvertrag

für was Wartung ? für Heizung ? Wie hoch ist die Gesamtrechnung ?

und Allgemeinkosten

Der Vermieter muss darstellen um was es sich bei den Allgemeinkosten handelt. Er muss dafür auch die Belege vorlegen. Den Vermieter bitten, die entsprechend Belege zur Prüfung / oder Einsichtnahme zugänglich zu machen, erklären, dass bis zur Prüfung ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird.

Gruss Günter

(was immer das heißen mag).

Meine Frage:
Ist es korrekt, daß die fünf letztgenannten Positionen in die
Mietnebenkosten einfließen?
Wenn nein, was kann man dagegen unternehmen?

Für alle Antworten dankt
Frank