Mietnebenkosten

ich wohne in eine wohnung seit 2010 nee eine nebenkosten abrechnung bekommen für 2011 der vormieter hat in der selber wohnung 8 jahre gewohnt und hat auch nee eine bekommen muss ich diese bezahlen

Hallo,
Nebenkostenabrechnungen müssen bis spätestens 31.12.des Folgejahres erstellt sein. Also für das Jahr 2011 bis zum 31.12.2012. Danach besteht von seiten des Vermieters kein Anspruch mehr. Unter Umständen hat man aber als monatlichen Abschlag zu den Nebenkosten zuviel bezahlt und bekommt etwas zurück. Dann sollte man sich selber melden.

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wohnung 8 jahre gewohnt und hat auch nee eine bekommen muss
ich diese bezahlen