Ein Mieter bewohnt ein Reihenhaus schon über 10 Jahre,bei Beginn des
Mietverhältnisses war die Heizungsanlage neu.
Nun gibt es schon einmal Reperaturen, bzw Erneuerungen sind nötig,
kann der Mieter zu einer Kostenbeteiligung herangezogen werden?
Es gibt bei dem Objekt keine Heiz und Nebenkostenabrechnung,der
Mieter zahlt alles Direkt an die Lieferanten.
Für eine Antwort bin ich dankbar.
Gruß W. Schweinhardt
Hallo Wilhelm,
was stünde denn in diesem fitktiven Mietvertrag so über Nebenkosten drin? Und wie sieht es mit der Kleinreparaturklausel aus?
Möglicherweise muss der Mieter hier zahlen, weil es eine Kleinreparatur ist oder weil es sich eigentlich um eine Wartung handelt.
Wenn beides gar nicht vereinbart wurde, bzw. beides nicht der Fall ist, müsste es Sache des Vermieters sein.
Gruß!
Horst