Hallo,
wenn die Nebenkostenabrechnung für eine damalige Wohnung für 2009 kommt, muss dann wirklich eine Abrechnungspauschale gezahlt werden, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht selber macht, sondern von einer Immobilienmaklerin anfertigen lässt??
Kosten der Abrechnung sind Verwaltungskosten. Verwaltungskosten sind keine Nebenkosten und somit nicht umlagefähig.
Abrechnungskosten bei der Warmwasser- und Heizungsabrechnung sind im Gegensatz dazu Teil der Abrechnung und somit umlagefähig.
Lasse mich aber gerne belehren 
vnA
Hallo,
um es mal ganz pingelig auszudrücken: Aber ja doch, eine solche Abrechnungspauschale muss bezahlt werden, schließlich wurde eine Dienstleistung erbracht.
Nur nicht vom Mieter, sondern vom VM der diese Dienstleistung eingefordert und beauftragt hat.
quote
Verwaltungskosten können mithin per Gesetz nicht als gleitende Umlage mit oder ohne jährliche Abrechnung auf die Mieter umgelegt werden § 556, 560 BGB.
unquote
Und wie vnA schon ganz richtig sagte, gehören solche Kosten zu eben den Verwaltungskosten.
Gruß
Nita