Mietnebenkosten

Hallo,

ich habe einige Fragen zu den Anforderungen an die Mietnebenkostenabrechnung:
Ist unter dem Punkt Betriebskosten der Rechnungspunkt Versicherung ausreichend, oder muss dieser weiter aufgeschlüsselt sein in die verschiedenen Arten der Versicherungen?
Ist es notwendig den Anfangsbestand und den Restbestand des Brennstoffvorrats mit in die Abrechnung einzubeziehen, oder kann auf diese Positionen verzichtet werden?
Wie können gebrochene (also Kommazahlen) Personen-Anteile zustandekommen?

Vielen Dank für Hinweise, denn zu diesen Fragen habe ich bis jetzt nichts im Netz finden können.

Grüße,
schigum

Hallo,

dem Mieter steht eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten zu (§ 556 BGB). Wie detailliert Einzelpostionen darzustellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Die Rechtsprechung geht vereinfacht gesagt von dem Grundsatz aus:Sind wenige Wohnungen abzurechnen, so kann verlangt werden, dass der Vermieter zu jeweiligen Kostengruppen darlegt, auf welchen Rechnungen oder Gebührenbescheiden die Forderung beruht. Bei Abrechnung einer großen Wohnanlage können weniger detaillierte Angaben ausreichen. Auf die Angabe einzelner Rechnungen kann dann verzichtet werden. Es muss dem Mieter jedoch möglich sein, dass der Mieter die ihm berechneten Kosten überprüfen kann. GGf. muss er beim Vermieter oder Verwalter die Rechnungen und Gebührenbescheide einsehen. Darauf hat er ein Anrecht.

Ist es notwendig den Anfangsbestand und den Restbestand des
Brennstoffvorrats mit in die Abrechnung einzubeziehen, oder
kann auf diese Positionen verzichtet werden?

M.E. muss noch nicht einmal der Verbrauch angegeben werden, je nach Fall genügt die Angabe der zu verteilenden Brennstoffkosten.

Wie können gebrochene (also Kommazahlen) Personen-Anteile
zustandekommen?

Das hängt m. E. vom vereinbarten Abrechnungsschlüssel ab. Erfolgt eine Verteilung nach Köpfen, z. B Wasserverbauch oder Müllgebühren, könnte ich mir vorstellen, dass z. B. Kinder je nach Alter nicht voll, sondern nur anteilig in die Berechnung eingehen.

Wenn Auskünfte des Vermieters/Verwalters und Einsicht in die Unterlagen nicht ausreichen, sollte der Mieter sich bei der Verbraucherberatung oder beim Mieterbund Hilfe holen.

Gruß
Zemionow