Mietnebenkosten - Abrechnung

Wir hatten gestern am Stammtisch folgendes - theoretisches - Problem.

Ein Vermieter rechnet die Nebenkosten kalenderjährlich ab. Z.B. für 2007 im August 2008. Eine Verrechnung soll mit der Oktobermiete erfolgen. Zwischenzeitlich sollen die für 2007 gezahlten Nebenkosten weitergezahlt werden. Eine Änderung der Höhe der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung soll auch erst zum Oktober 2008 erfolgen.

Während einige Teilnehmer das für i.O. erachteten, meinten andere, dass dadurch nie ein vernünftiger Ausgleich erfolgen würde.

Beispiel:
Nebenkostenvorauszahlung für 2007
12 Monate a € 100,00 gleich gezahlt € 1.200,00

Nebenkostenabrechnung ergibt ein Guthaben von € 600,00. Vermieter zahlt dies mit der Oktobermiete 2008 zurück.

Zwischenzeitlich wurden für 2008 gezahlt:

9 Monate a € 100,00 gleich € 900,00
ab Oktober 2008 für 3 Monate a € 75,00, gleich € 225,00; zusammen für 2008 € 1.125,00

Frage: Muß der Mieter auch für Oktober, November und Dezember eine Nebenkostenvorauszahlung leisten? Er hat je bereits € 900,00 gezahlt, also mehr für 2007 abrechnet. Die Nebenkosten werden für 2008 mit € 900,00 veranschlagt.

Moin, Charly,

BGB § 560 (4) sagt dazu:

Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
Gruß Ralf

Hallo Ralf,

darf ich die Antwort so verstehen, dass für 2008 keine weiteren Vorauszahlungen mehr zu leisten sind.
Danke und Gruß aus dem Süden
Charly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Charly,

darf ich die Antwort so verstehen, dass für 2008 keine
weiteren Vorauszahlungen mehr zu leisten sind.

nein. Der Mieter kann dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass er gemäß § … BGB die Nebenkostenvorauszahlung ab dem auf € vermindern wird. Eine Begründung sollte dann auch gegeben werden. Das Datum muss dabei in der Zukunft liegen :smile:

Gruß Ralf