Also mal angenommen Partei A hat eine Doppelhaushälfte gemietet. Die andere Hälfte steht leer, dort wird auch die nächsten Jahre niemand einziehen da sie nicht bewohnbar ist. Sie wird weder mit Strom noch mit Heizung versorgt. Jedoch kommt der Schornsteinfeger regelmäßig ect.
Welche Mietnebenkosten darf der Vermieter nun auf die Partei A
umlegen?
Wie sieht es mit der Grundsteuer aus z.B.
Der Gebäudeversicherung usw.
Danke im vorraus.
Der Vermieter vermietet sein Eigentum an zwei Parteien. Diese Parteien zahlen nur für das, was sie mieten oder verbrauchen.
Partei A zahlt also ihre Miete und die tatsächlichen Verbrauchskosten, egal ob die zweite Haushälfte bewohnt ist oder nicht. Der vermieter trägt das Risiko einer Vermietung, wenn er keinen Mieter findet, muss er die laufenden Kosten der unbewohnten Haushälfte selber tragen. Von den Nebenkosten (Schornsteinfeger, Grundsteuer, etc.) trägt jeder Mieter, also jede Haushälfte den gleichen Anteil. Außer wenn eine Haushälfte größer ist als die Andere und wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
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