Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe von meinem Vermieter bisher keine NK abrechnung erhalten und er war immer mit den vorrauszahlungen soweit einverstanden und meinte es passt schon. so habe ich also auch nie eine nachahlung erhalten. Nun ist der Vermieter verstorben und die erben wollen eine Jahresabrechnung erstellen.
gibt es sowas wie ein gewohnheitsrecht, weil ich nie eine Jahresabrechnung erhalten habe, das man dies nun nicht anfangen kann? Wie ist die rechtslage?
Ich glaube dass mein ehemaliger Vermieter sich einfach die Mühe sparen wollte und es ihm nicht so wichtig war genau abzurechnen da ich sowieso relativ wenig NK hatte, war mir das bisher auch recht.
Danke für Eure Antworten!
Ein derartiges „Gewohnheitsrecht“ gibt es nicht, schon gar nicht gegenüber den Erben, wenn Sie keine diesbezügliche Vereinbarung nachweisen können. Oder hatten Sie mit dem verst. Vermieter einen pauschalierten NK-Betrag vereinbart? Einen solchen müssten Sie den Erben gegenüber beweisen.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Also in erster Linie müssen sich alle an das halten, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Sollte da stehen, dass mit einer pauschalen Zahlung eines Betrages „X“ je Monat, alle Nebenkosten abgedeckt sind, können die Erben nichts anderes machen, als eine Änderungskündigung aussprechen um somit einen neuen Mietvertrag zu vereinbaren. Dem muss man als Mieter aber nicht zustimmen.
Man sollte das als Mieter aber auch von der realistischen Seite her betrachten.
Die Energiekosten sind im Laufe der verg. Jahre so dramatisch angestiegen, dass es nicht nur eine Frage der Moral ist, sich an diesen Kosten, hinsichtlich des eigenen Energieverbrauchs zu beteiligten.
Es gibt in Deutschland Verordnungen und Gesetze, die dies genaustens regeln.
In jedem Fall aber können die Erben nur die letzte Periode abrechnen. Der Vermieter hat per Gesetz immer 12 Monate Zeit, um eine Periode abzurechnen, danach verwirkt er seine Ansprüche.
Gruß
Weschdl