ich bitte um Erklärung nach welchem Verteilungs-Schlüssel im Falle eines gemischt genutzten Objektes d.h. Wohn+Geschäftshaus die Grundsteuer verteilt wird.nach qm ? oder werden qm Wohnfläche und qm Gewerbefläche unterschiedlich gewichtet ?
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter hat den „ersten Zugriff“ auf den Verteilungsmaßstab. Nur wenn der Maßstab grob ungerecht ist, hat der Mieter das Recht, einen anderen Maßstab zu fordern.
Wenn sich Gewerbe im Haus befindet und dieses Gewerbe einen Anteil an den Kosten hat, der offensichtlich nicht dem Anteil seiner Quadratmeter entspricht (z.B. Wasser bei einem Friseurladen), dann muß der Vermieter das Gewerbe entsprechend seinem Anteil vorher abziehen.
Wenn Du einem Richter klarmachen kannst, daß wegen des Gewerbes sich die Grundsteuer ändert, dann muß das entsprechend berücksichtigt werden. Bedenke aber immer, daß ein Mietrichter keine Ahnung vom Steuerrecht hat, so daß Du also gründlich und umfassend in Vorleistung gehen mußt und rechnen, rechnen, rechnen …