Mietnebenkosten nach Auszug

Liebe/-r Experte/-in,

hallo…ich komme gleich zu meinem Anliegen. Ich bin letztes Jahr April 2011) aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Ich habe bis heute keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 bekommen. heute habe ich aber mit der Post eine Brunata Abrechnung von meinem Vermieter für den Zeitraum von 1.1.2011 -30.4.2011. In der er eine Nachzahlung verlangt. Die sich wie folgt zusammen setzt:

umlagefähige Kosten lt. Abrechnung 579,92
Grundsteuer 52,52

abzgl. Vorauszahlung 600,00
Nachzahlung 32,44

In meinem Mietvertrag steht zwar drinnen das ich die Grundsteuer mitzahlen muss ABER meine kompletten Nebenkosten waren 150€ pro Monat. In den waren auch Hausmeister- und Gartenpflege, Schornstein, Sach- und Haftpflichtversicherung,Beleuchtung,Müllabfuhr sowie die Wartung der Gemeinschaftswaschmaschine im Keller. Die Abrechnung kann doch nicht stimmen, oder?!

  • Kann er den kompletten Betrag (150 Euro NK) auf die Brunata legen (Heizung und Wasser) und den Rest außen vor lassen?

  • Kann er von mir noch die Nebenkosten von 2010 verlangen.

  • Setzte ich mich in die Nesseln wenn ich ihn anschreibe und die komplette Nebenkostenabrechnung für 2011 bis zum Auszugszeitpunkt verlange? ich meine kann das unter Umständen noch teurer werden?

LG Manuela

2010 muss späestens am 31.12.2011 zugegangen sein!

Das ist schlichtweg verjährt, Sie können aber nochdie Kaution zurückverlangen ohne Berücksichtigung dieser Abrecheung!

1.1.2011bis 31.4.2011 (also bis 31.12.2011) kann noch bis 31.12.2012 zugesandt werden und auch abgerechnet werden.

Sie müssen 2010 Abrechung anfodrn (vieleicht istdort ein Guthaben!! Wenn Nachzahlung, dann ist das egal, verjährt.Aber Sie müssen hartnäkig sein!

Siekönnen auch schreiben: erst wenn 2010 übergeben wird, könen Sie 2011 berücksichtigen. InjedemFall Fristsetzten:also 14 Tage, dann Brief durch Anwalt schreiben lassen: wenn Siebezahlt haben, haben Sie auch Anrecht auf Abrechug. Das hättenSie schon viel früher machensollen, also ab 1.1.2012, weildannNachzhlungen verjährtsind!!! (Botenbrief oder Einschreiben/Rückschein!!!)

Liebe Manuela,

um das genau beantworten zu können, müsste ich den Mietvertrag lesen und die Abrechnung sehen.
Davon ausgehend, dass Du einen normalen, rechtsgültigen Mietvertrag hast, sieht die Geschichte so aus, dass Du auf die anfallenden, umlagefähigen Nebenkosten, wie Du sie bereits aufgelistet hast, mit den 150,-- € lediglich eine Vorauszahlung leistest, die dann, je nach tatsächlichem Aufwand, eben ausreicht, oder nicht.
M.E. musst Du die Nebenkostenabr. für den Zeitraum 1.1. - 30.4.11, sofern alles korrekt ermittelt ist, bezahlen.
Keines Falls aber musst Du noch was für das Jahr 2010 bezahlen. Diese Frist ist vorüber. Der Vermieter muss spätestens 12 Monate NACH Beendigung des Abrechnungszeitraums abgerechnet haben. Heißt, 2010 hätte spätestens am 31.12.2011 abgerechnet werden müssen.
Am besten, lässt Du die Abr. durch den Mieterbund, oder eine Verbraucherzentrale prüfen.

Hoffe ich konnte helfen.

Schöne Pfingsten.
Weschdl