Mietnebenkosten ohne leistung

hallo
ein vermieter verlangt gelder für nicht erbrachte leistungen wie zB
hausmeisterkosten wo kein hausmeister existiet
genauso für hausverwalter den es nicht gibt
oder regenabwasser obwohl es aufs grundstück läuft und nicht in den abfluss
eine von angemeldete und durchgezogene mietminderung akteptiert er nicht und bezichtigt den mieter als mietschuldener
wie kann man gegen ihm vor gehn am besten mit §
danke

Hallo,

man hat das Recht, die Rechnungen einzusehen, davon sollte man schon gebrauch machen.

Weiterhin gilt Regenwasser als Abwasser und muss bezahlt werden.

hth

Moin auch,

Weiterhin gilt Regenwasser als Abwasser und muss bezahlt
werden.

Hier würde ich ein vorsichtiges „falsch“ einwerfen wollen. Regenwasser gilt als Abwasser (in manchen Gemeinden), wenn es in die Kanalisation abgeführt wird. Versickert es auf dem Grundstück müssen dafür keine Gebühren bezahlt werden.

Ralph

Hallo,

Hallo,

Weiterhin gilt Regenwasser als Abwasser und muss bezahlt
werden.

Mich würde einmal interessieren, wie der Preis hierzu festgelegt wird ?

hth

Gruß Merger

m² befestigte Fläche.

vnA

… und dafür von mir auch ein vorsichtiges „nicht in jedem Fall ganz richtig“
Es gibt wohl auch Satzungen, in denen auch versickerndes Regenwasser zB bei wasserdurchlässigem Asphalt, zumindest anteilig in der Gebührenpflicht Anrechnung findet.

vnA

Danke, für die schnelle Antwort - war mir nicht bekannt.

Bei mir zu Hause fallen dafür keine Kosten an.

Merger

Moin auch,

jetzt in ächt? Das Regenwasser versickert komplett im Boden und geht ins Grundwasser und trotzdem muss dafür Himmelssteuer bezahlt werden? Das war mir neu und wäre mir ein klärendes Gespräch beim Rechtsanwalt wert. Da der Gemeinde dadurch keinerlei Kosten entstehen dürften auch keinerlei Gebühren anfallen.

Ralph

Niederschlagswasser in Berlin
kostet zum Beispiel 1,825 €m², näheres gib es sicherlich dazu auf der Website deines versorgers

Antwort meiner Gemeinde: auch bei durchlässigen Oberflächen kann es bei einem xx-Jahres-Niederschlag vorkommen, dass Regenwasser trotzdem in die Kanalisation gelangt, da der Belag nur eine gewisse Durchgangsmenge zulässt. Dafür muss die Kanalisation eingerichtet sein (Anmerkung:was sie meist nicht ist) und das kostet … außerdem Solidargemeinschaft und und und.

vnA

out of Topic
Keine Kosten sicher,

in Berlin gibt es schon länger einen Streit, wer die Kosten zu tragen hat die durch das Versicker und dadurch erhöhten Grundwasserspiegel zu tragen hat, ob die Wasserbetreibe mher Pumpen müssen und das in die Flüße leiten oder ob diese weiterhin wegen gesunkenen verbrauch weiter Brunnen Stilllegen dürfen. Was ein weiteren anstieg des Grundwassers mit sich zieht.

Gib in einigen Gebäuden schön mächtig Probleme mit feuchten und gefluteten Kellern dadurch.

Wenn das dann mal keine Kosten sind.

Wie man also sieht je nach dem wo man ist ist es eben doch recht anders.

cu

Hi,

bei uns ist das folgendermaßen geregelt:

-man nehme die Grundstücksfläche.
-man ziehe die Grünflächen zu 100% ab.
-man ziehe versiegelte Flächen zu 0% ab.
-man ziehe Teilversiegelte Flächen(feiner Kies/grober Kies/Steine mit Löcher drin/etc.) mit ihrem jeweiligen Prozentsatz ab(siehe Tabelle die ich jetzt nicht googlen werde).
-man ziehe die Dachflächen(Größenberechnung senkrecht von oben) deren Regenwasser in eine Regenwasserversickerungsanlage gelangen zu 100% ab.
-man ziehe die Dachflächen die in die Regenwasserkanalisation führen zu 0% ab.
—Bei einer Regenwassernutzungsanlage ist zu betrachten wohin ein eventueller Überlauf gelangt in eine Regenwasserversickerungsanlage oder in die Kanalisation.

Daraus ergibt sich die zur Berechnung der Regenwassergebühren heranzuziehende Fläche. Diese wird mit dem Regenwassersatz für das jeweilige Jahr multipliziert und man erhält den zuzahlenden Betrag.

MFG

Moin,

wenn wir mal davon ausgehen, das die Posten auf der Abrechnung auch angefallen sind und hier kein Betrug vorliegt, ist der Schluss, das es Abwasser ist und bezahlt werden muss nicht so weit :wink:

hth

kostet zum Beispiel 1,825 €m², näheres gib es sicherlich dazu
auf der Website deines versorgers

ich zahle definitiv für Regenwasser keinen Beitrag.

Selbst Abwasser, das als Wasser für den Garten verwendet wird,
gibt es einen nachlass.

Gruß Merger

Es kommt ganz darauf an, WO in Berlin man wohnt. In einigen Gegenden ist das einleiten von Regenwasser sogar untersagt, d.h. es MUSS auf dem Grundstück versickern.