Mietnebenkosten pro Person

Bei Einzug einer alleinstehenden Mieterin am 1.1.2010(Zitat: Ich habe mich von meinen Mann getrennt!) muss leider festgestellt werden, dass anschliessend mehrere ursprüngliche Familienmiglieder in der angemieteten Wohnung auch ihren Lebensmittelpunkt haben.
Hier wird geduscht oder gebadet von Leuten, die hier nicht wohnen oder gemeldet sind. Ausserdem wird in einem Ausmaß sondergleichen Müll entsorgt, sodass bereits nach 8 Tagen der Eimer überquillt, und bis zur nächsten Abfuhr in 3 Wochen „Müllnotstand“ herrscht.
Da die „verbrauchsabhängigen“ Nebenkosten bekanntlich „pro Kopf“ am Jahresende abgerechnet werden,sieht man schon jetzt „Stress am Horizont“, weil die übrigen Mitbewohner natürlich den jetzigen Zustand mitbekommen, und möglicherweise ihre eigenen Nebenkostenabrechnungen später anfechten werden. Hilft eine schriftliche Abmahnung deswegen an o.a. alleinstehende Mieterin weiter???

WER WEISS WAS

Hallo Udolf,

wenn diese Frage vom Vermieter gestellt würde, wäre es etwas seltsam. Klingt eher nach hysterischem Nachbarn. Noch seltsamer.

Das ist so subjektiv eben auch nicht zu beurteilen. Jeder darf Gäste haben und wenn das Mass überschritten sein sollte, dann ist es Sache des Vermieters, hier Abhilfe zu schaffen. Natürlich dürfen die Nachbarn den Vermieter deswegen um Handlung bitten.

Da hier aber nur sehr pauschal „geraten“ wird, ist es nicht wirklich nachvollziehbar.

Gruß!

Horst

Hallo

Wer in einer Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat, muss dort nach Meldegesetz auch polizeilich gemeldet sein. Sowas kann ein Vermieter beim Einwohnermeldeamt abchecken. Entweder liegt dann die Meldung vor und man weiß folglich, was man rechtssicher abrechnen kann, oder es setzt für die Bewohner ein Bußgeld und es wird angemeldet - oder kurzfristig ausgezogen.

Und dann ist es je nach Mietvertrag natürlich statthaft, verbrauchsabhängige Kosten nach Kopfzahl abzurechnen. Als Mitmieter würde ich mich sonst auch ärgern.

Gruß
smalbop

Hallo, soviel Zeit muß sein…

Bei Einzug einer alleinstehenden Mieterin am 1.1.2010(Zitat:
Ich habe mich von meinen Mann getrennt!) muss leider
festgestellt werden, dass anschliessend mehrere ursprüngliche
Familienmiglieder in der angemieteten Wohnung auch ihren
Lebensmittelpunkt haben.

Gut, wenn sich das so einfach feststellen läßt, einfach mal eine Liste mit Leuten und Wohntagedaten anfertigen. Insbesondere wären die zusammenhängenden Anwesenheiten und die Anzahl von Belang.

Hier wird geduscht oder gebadet von Leuten, die hier nicht
wohnen oder gemeldet sind.

Hmm, das dürften auch Besucher.

Ausserdem wird in einem Ausmaß
sondergleichen Müll entsorgt, sodass bereits nach 8 Tagen der
Eimer überquillt, und bis zur nächsten Abfuhr in 3 Wochen
„Müllnotstand“ herrscht.

Leider wäre dieser Zustand nicht eindeutig zuzuordnen. Es könnten ja welche aus dem Nachbarhaus…

Also, wenn etwas gesehen wird, gleich ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Da die „verbrauchsabhängigen“ Nebenkosten bekanntlich „pro
Kopf“ am Jahresende abgerechnet werden,

Bekanntlich wäre dies nur bei den betroffenen M selbst bekannt. Es gäbe übrigens auch andere Abrecnungsmöglichkeiten.

sieht man schon jetzt
„Stress am Horizont“, weil die übrigen Mitbewohner natürlich
den jetzigen Zustand mitbekommen, und möglicherweise ihre
eigenen Nebenkostenabrechnungen später anfechten werden.

Hmm, ohne Hinweise kann der VM auch wenig ausrichten. Erfolg versprechend wäre zB, wenn der VM durch Zeugenaussagen etc. der Mitmieter unterstützt wird und rechtzeitig vor der Abrechung den Sachstand herausfindet.

Eine Anechtung wird auch für den Anfechter schwer ohne Beweise zu untermauern sein.

btw:
Die Abrechnung kann sowieso nie genau gerecht sein, sondern soll so weit wie möglich eine rechtskonforme Umlage darstellen.

Hilft
eine schriftliche Abmahnung deswegen an o.a. alleinstehende
Mieterin weiter???

Auch den VM sollte einen begründeten und durch Meldung veranlaßten Abmahungsgrund für diesen geschilderten Fall haben. Ansonsten könnte der VM sich auch unglaubwürdig beim Empfänger machen.

vlg MC

PS:
Meine Sache wäre es ja nicht, aber es soll ja Leute geben, die hobbymäßig schnüffeln…