Hallo meine lieben Experten,
FAQ´s zur Verjährung habe ich natürlich gelesen, aber ich hätte da noch eine kleine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Nehmen wir mal an, ein Mieter (A) bewohnt mehrere Jahre bis einschl. Mai 2003 eine Mietwohnung eines Vermieters (B). A zieht, nach ordentlicher Kündigung, aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt. Soweit so gut.
Im Januar des Jahres 2005 erreicht A ein Schreiben, in dem Mietnebenkosten für die Jahre 2002 und für das 2. Quartal 2003 nachgefordert werden. Dieses Schreiben wurde zwar am 28. Dezember versandt, enthielt aber falsche Empfängerdaten, und erreichte A, der sich zum Jahreswechsel im Urlaub befand, erst im Januar 2005. Ein Vermerk der Post, dass die Adresse aufgrund falscher Angaben ermittelt werden musste, wurde auf dem Umschlag aufgeklebt.
A widerspricht der Forderung von B und beruft sich auf die Verjährung.
B akzeptiert die Verjährung für die Forderung des Jahres 2002, besteht aber weiterhin auf die Begleichung der Forderung aus dem Jahre 2003.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die Verjährung der Forderung eintritt, da B mit der Nachforderung seiner Ansprüche sehr lange gewartet hat, und außerdem noch die falsche Empfängeradresse angegeben hat. Oder liege ich da falsch?
Danke für die Hilfe
M.