Hallo,
Was ist,wenn in einem Mietvertrag keine Nebenkosten extra
schriftlich genannt werden ?
dann sind alle Betriebskosten inklusive. Was Betriebskosten sind, ist in § 1 der Betriebskostenverordnung definiert und in § 2 aufgezählt. -> http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR2347000…
Kann der Mieter dann sagen, meine Stromkosten bzw.
Wasserkosten
ggf. auch die PKW Sprittkosten zum täglichen Einkauf, muß der
Vermieter auch tragen.
Jein.
- Haushaltsstrom ist in der Betriebskostenverordnung nicht genannt und wird deshalb meist vom Mieter direkt beim Versorger bestellt. Damit hat der Vermieter nichts zu tun, vorausgesetzt, es gibt einen eigenen Zähler für die Wohnung.
- Wasser gehört zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 2)
- Spritkosten für den privaten Pkw des Mieters sind selbstverständlich keine Betriebskosten.
Übrigens: Wenn im Mietvertrag über Betriebskosten nichts vereinbart ist, muss der Mieter zwar keine Betriebskosten zahlen, im Gegenzug darf aber die Mieter höher sein. In den meisten Gemeinden gibt es dafür im qualifizierten Mietspiegel eine Rubrik „nicht umgelegte Betriebskosten“.
Gruß