Anonym
9. April 2001 um 10:41
1
Hallo!
Wer kann mir detailliert Auskunft geben, welchen Kosten umlagefähig sind?
Sind Instandhaltungskosten bedingt oder evtl. sogar ganz als Mietnebenkosten abrechenbar?
Wie schaut es bei Investitionen aus, die die allgemeine Wohnqualität verbessern?
Gibt es irgendwo eine aussagekräftige web-side?
Im Voraus schon mal herzlichen Dank an Alle!
Lea
Anonym
9. April 2001 um 13:04
2
Hallo Lea,
folgende Kosten dürfen abgerechnet werden.
Die laufenden öffendlichen Lasten des Grundstücks
Wasserversorgung
Entwässerung
Heizkosten
zentrale Warmwasserbereitung
Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen.
Fahrstuhlkosten
Straßenreinigung und Müllabfuhr
Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Gartenpflege
Beleuchtung
Schornsteinreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherungen
Hauswart
Gemeinschaftsantennenanlage oder Breitbandkabelnetz
Kosten einer gemeinsamen Waschanlage
sonstige Kosten (Sauna, Schwimmbad oder Anlagen die gemeinsam genutzt werden.
Also nur laufende immer wiederkehrende Kosten!
Keine Betriebskosten sind
Die Beiträge des Vermieters zu Grundstückeigentümervereinen
Die Bankgebühren für sein Mietkonto
Portokosten und die Kosten für die Erstellung der Abrechnung
Verwaaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen
Zinsen
Reperaturkostenversicherung
Mit Grüßen
Michael
Anonym
10. April 2001 um 12:20
3
Hallo Michael,
herzlichen Dank für Deine detaillierte Auskunft!
Liebe Grüße und schöne Osterfeiertage
Lea
Anonym
13. April 2001 um 20:31
4
Hallo,
Es gibt genau 17 umlegbare Nebenkostenaarten die umgelegt werden dürfen - wenn sie im Mietvertrag aufgeführt sind !! –
Die genaue Aufstellung sowie aktuelle Urteile dazu findest Du auf der Homepage
http://www.immo-ratgeber.de
Gruß Wolfgang
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