Mietnebenkostenabrechnung

Hallo,
mein Mietvertrag läuft seit dem 01.11.09.
Im Auftrag meines Vermieters erstellte eine Fa. die
Mietjahresabrechnung für den Zeitraum 01.11.09. bis
30.11.09. Für die vollmärmegeschützte 78 qm-Wohnung
beträgt der Heizkostenanteil 131,05 €. Es ergibt sich für
mich eine Nachzahlung von 80,95 € für 30 Heiztage !!!
Vor meinem Einzug hatte der Vermieter die Heizung von Öl
auf Erdgas umgestellt. Aus der detaillierten
Kastenaufstellung geht hervor, dass mir Heizöl für den
Zeitraum 01.12.08 bis 30.04.09 in Rechnung gestellt
wurde. Das war lange vor Abschluß meines Mietvertrages.
Ich kann doch nicht für Heizöl zahlen, welches vor meiner
Mietzeit von Vormieter gebraucht wurde.
ODER ???
Wie verhalte ich mich ?
Frdl. Grüße Dieter

Ich würde erstmals mit dem Vermieter bzw. mit der Fa. reden welche die Abrechnung erstellt hat oder gleich bei einer Verbraucherschutzzentralle beraten lassen.
Gruß Stefan