Mietnebenkostenabrechnung - Abrechnungszeitraum

Hallo,
bis wann hat der Vermieter Zeit, die Mietnebenkostenabrechnung zu erstellen?
Auszug aus dem Mietvertrag:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2012, es läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Nebenkostenabrechnung für das abgelaufene Jahr wird vom Vermieter bis zum 1.06. des Folgejahres erstellt.

Ich vermute, daß es sich beim abgelaufenen Jahr um das Kalendarjahr handelt. Demnach hätte die Abrechnung schon vorliegen müssen, oder?
Was kann ich unternehmen?

Danke für eure Hilfe

Moin,

die Nebenkostenabrechnung muss bis spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum vorliegen. Wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 geht, dann muss die Abrechnung bis spätestens 31.12.2013 vorliegen (ist also noch viel Zeit), danach verfallen die Ansprüche aus Nachzahlung. Ausnahme: Der Vermieter hat die Gründe für die verspätete Abrechnung nicht zu verantworten.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallodiese Regelung kenne ich, aber gilt die auch, wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde (hier der 01.06. d.J.)?