Mietnebenkostenabrechnung über sozialamt

Hallo zusammen,

wir haben Mieter, die in einer für sie zu großen Wohnung gewohnt haben. Die Differenz haben sie selber getragen. Nun sagt das Sozialmat, dass sie von den anfallenden NK nichts übernehmen. Auch nicht anteilsmäßig. Leuchtet uns so nicht ein. Hat jemand Erfahrung damit? Vielen Dank für Eure Mühe!

Liebe Grüße

Annegret

Hallo Axalife,

da kann ich leider nicht helfen. Von Sozialamtsleistungen habe ich keine Ahnung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Guten Tag!
Erfahrungsgemäß ist es so, dass das Amt keine Kosten für eine zu große Wohnung übernimmt. Auc keine Nebenkosten.
L.G. Jihet

Vor Einzug bekomme ich von ARGE, Sozialamt oder Arbeitsamt oder Kirche die Bestätigung, das Miete + NK bezahlt würden!
Diese Zusage bekommt auch der Mieter, wenn er vor Anmietung bei dem Amt war.
Wird er danach arbeitslos und hatte schon die Wohnung, muss erst das Amt auffordern, eine kleinere Wohnung zu suchen. Bis dahin müsste das Amt zahlen, wenn nicht, Anwalt einen Brief schreiben lassen.

Wenn jemand z.B. im Januar einzieht und im April die NK Abrechung erhält, hat er fast nur im Winter gewohnt, d.h. die NK-Nachzahlungen fallen enntspr. aus.
Dann geht das Sozialamt hin und zahlt nur einen Teil der regulären NK, was falsch ist.
Es gibt dann 2 Wege: der Mieter zahlt den fehlenden Betrag oder der Mieter sucht sich einen Anwalt (er hat ja bis auf 10 € Prozekostenhilfe. Ich lasse mir vom Mieter eine Abtretungserklärung geben und klage für den Mieter; bis jetzt hat das Amt dann nach dem ersten Brief vom Anwalt immer bezahlt)