Hi bin neu hier,
hab da mal eine Frage an euch alten Hasen.
es geht hier um einen Fall, das ein wechsel der Hausverwaltung (Besitzer) stattgefunden hat. Die alte Hausverwaltung hatte vergessen die Nebenkostenabrechnung 2009 zu versenden. Die neue Hausverwaltung hat nun durch Kontenprüfung den nicht Eingang der Nebenkostenabrechnung verbucht finden können.
Klar, wer sollte da ohne Abrechnung wissen das er was zahlen soll.
Nun greift die neue Hausverwaltung dazu, am 6.1.2011 folgende Briefe an die Mieter zu verschicken.
Sehr geehrte Mieter wir konnten zu ihrer Nebenkostenabrechung aus 2009 bisher keine Buchung finden. Bitte zahlen Sie den Rückstand von 650 € bis zum 15.1.2011. Diese Mitteilung ist kostenlos, jede weitere Mahnung wird mit Mahnkosten belegt.
Die Frage die sich hier konkret stellt:
wenn die Nebenkostenabrechnung aus 2009, in 2010 nicht ausgefertigt dem Mieter vorliegt, ist sie dann in 2011 verfallen?
Sollte wie hier vorgetäuscht wird, eine Abrechnung in 2010 erstellt worden sein, hätte die nicht auch in 2010 angemahnt werden müssen?
Denn an Hand des Schreibens ist zu erkennen, dass es bisher keine Mahnung gegeben hat.
Wer hat dazu eine Meinung.