ich habe ein kleines Büro mit 62 qm (ohne Bad 43 qm) mit drei Büroräumen davon werden 2 genutzt bei dem einen ist vllt im Monat 2 Stunden das Licht an und die Heizung vllt. auch 2 Stunden. Ich arbeite in diesen Büros alleine am Tag ist ein PC ein Monitor und ein Drucker an Licht nur ganz selten und wenn nur in einem Raum. Die Heizung mache ich morgens an immer nur ungefähr auf 3 und immer wenn ich nach Hause Fahre mach ich diese aus.
Ich zahle im Monat 299 € inkl MwSt. Miete und Nebenkosten 250 € das erscheint mir ein wenig zu hoch. Auf der Abrechnung ist der Abschlag für Gas 123 € und für Strom 52 € und für Nebenkosten 53 € ich finde das ziemlich viel für nur eine Person zudem achte ich auch immer sehr genau darauf ob auch alles aus ist usw. Wasser verbrauche im am Tag vllt. 5 Liter.
Was sagt Ihr zu der höhe der Nebenkosten ist das normal?
Guten Tag,
fragen Sie die gesamte Rechnungen (Gas, Strom, Wasser) nach und wie die Aufschluesselung aller Kosten über alle Räume verlief.
Dann haben Sie Klarheit.
Dann suchen Sie im Internet welche Art von Aufschluesselung zugelassen ist bzw. was Sie in Ihrem Vertrag als Aufschluesselung definiert ist (was Sie unterschrieben haben, muss auch nicht gesetzlich zulässig sein… fuer den Vermieter).
Sie können auch alles hier posten (gesmate Sume, Aufschluesselung… dann geben alle hier ihre Meinung).
Gruss,
Pascal
Kann der Vermieter aufschlüsseln woraus diese Kosten resultieren? Wenn die Berechnung sich tatsächlich ausschließlich auf den tatsächlichen Verbrauch in deinen Räumen stützt, ist es mit Sicherheit zu hoch berechnet. In manchen Objekten wird es leider gehandhabt, dass die Summe aller Einheiten im Verhältnis zu den benutzen Quadratmetern geteilt wird. Das ist mir z. B. schon passiert. Da kannst du wenig Kosten verursacht haben, aber ein anderer hat die Heizung den ganzen Tag auf Hochtouren laufen und du darfst dann mitbezahlen.
Beim Strom bin ich allerdings SEHR skeptisch, was den Verbrauch angeht. Habt ihr eigene Zähler pro Einheit? Wenn ja, ist dein Verbrauch ja nach zu weisen.
Frage, seit wann bist du in diesen Räumen? Solche Vorauszahlungen sind sehr abhängig davon was im Vorjahr dort verbraucht wurde. Wenn also dein Vorgänger diese Werte hatte, dann bekommst du diese vorerst übertragen. Ob du willst oder nicht. Wenn dann nach einem Jahr der Zählerstand erneut abgenommen wird und du tatsächlich weniger verbraucht hast, dann bekommst du erstens was zurück und bekommst auch eine günstigere Abschlagszahlung zugewiesen.
Dass alles an den Vermieter geht, finde ich eher ungewöhnlich. Denn normalerweise bleibt es dir überlassen, bei welchem Stromanbieter du Strom beziehst und zu welchen Konditionen. Wasser und Gas gehen normalerweise direkt über die Stadtwerke.
Erkundige dich, ob er diesen Teil aus dem Vertrag heraus nehmen kann und es dir selbst überlässt, das mit dem Stromanbieter und den Stadtwerken zu regeln.
Die sonstigen Nebenkosten sind wahrscheinlich Hausreinigung und Müllentsorgung etc.
Hallo,
widersprechen Sie der Nebenkostenvorauszahlung schriftlich und lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die hohen Nebenkostenvorauszahlungen erklären und bescheinigen. Allein die Vorauszahlung für Gas erscheint mehr als Wucher. Manche Menschen heizen mit 123 € für Gas eine ganzes Haus.
Hallo,
grundsätzlich einmal ist der Vermieter zur Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Nebenkosten gegenüber dem Mieter verpflichtet. Auch der Einkauf von Heiz – und/oder Brennstoffen zählt hier.
Sie können Ihren Vermieter ja anhalten entsprechende Heizkostenzähler an jeden Heizkörper anzubringen. Damit wäre schon mal gesichert, dass Sie für Ihren Verbrauch eigenverantwortlich sind und die Heizkosten müssen nach einem bestimmten Abrechnungsmodus abgerechnet werden.
Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.
Allein an der pauschalen Auslegung des Abrechnungsmodus nach der Heizkostenverordnung sehen Sie wie sehr Ihnen daran gelegen sein sollte, dass Sie entsprechende Ablesegeräte für Ihre Heizkosten bekommen.