Mietnomaden

Leider hatte ich einen solchen Mieter, der nun nicht mehr auffindbar ist.
Gibt das Einwohnermeldeamt Auskunft? Wie kann man sonst den neuen Wohnsitz herausfinden ( noch!) ohne Moskau Inkass0?

Hallo!

Leider hatte ich einen solchen Mieter, der nun nicht mehr
auffindbar ist.
Gibt das Einwohnermeldeamt Auskunft? Wie kann man sonst den
neuen Wohnsitz herausfinden ( noch!) ohne Moskau Inkass0?

Ich kann Dir zwar Deine eigentliche Frage nicht beantworten, aber mit einem Tip aus der Praxis kann ich dienen:

Wenn Deine Schadenshöhe nicht gerade 10.000 € für 5 Monate Mietausfall bei einem Haus beträgt, ist es oft besser, die Sache abzuhaken.
Bis man von solchen Typen sein Geld bekommt, hat man viel Zeit verloren und schlechtem noch gutes Geld hinterher geworfen.

Ich habe es nach einer solchen Erfahrung zunächst so gehalten, dass ich mir die zukünftigen Mieter sehr, sehr genau angesehen, eine Bankbürgschaft sowie eine Cash-Kaution über insges. 4 Monatsmieten verlangt und schließlich die Wohnung abgestoßen habe.
Die letzten Mieter machten zwar keinen Ärger mehr, aber das Risiko ist mir zu hoch. Solange die rechtliche Lage eine quasi Enteignung der Vermieter zur Folge hat, investiere ich woanders.

Grüße,

Mathias

Das Einwohnermeldeamt gibt Auskunft. Zusätzlich kann man eine Anfrage bei dem Postamt starten. Wenn der Mieter einen Nachsendeantrag gestellt hat, dann hat man innerhalb ein paar Tagen die neue Anschrift.

Wenn alles nichts hilft, empfiehlt sich eine Strafanzeige wegen Einmietbetrug oder Sachbeschädigung. Die Polizei/Staatsanwaltschaft hat wesentlich mehr Möglichkeiten, die aktuelle Anschrift zu ermitteln.

Leider hatte ich einen solchen Mieter, der nun nicht mehr
auffindbar ist.
Gibt das Einwohnermeldeamt Auskunft? Wie kann man sonst den
neuen Wohnsitz herausfinden ( noch!) ohne Moskau Inkass0?

Hallo Viktor,
leider ist das ja nicht so einfach, denn es besteht ja wohl ein Mietvertrag. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, mußt du also die Wohnung kündigen, Räumungsklage etc., auch wenn der „Mieter“ unaufindbar ist. Die Adresse ist ja bekannt: Wo er bei dir gewohnt hat. Du bist dann zwar im Recht und darfst endlich durch den Gerichtsvollzieher zwangsräumen lassen, aber alles auf deine Kosten. Oder du besorgst dir einen Bohrhammer und öffnest das Schloß und räumst alles in deinen Keller ein, wobei dir da aber dein „Mieter“ mit Einbruch und fehlendem Rembrandt kommen kann. Habe auch gerade so einen Fall laufen, und bin aber sicher, daß ich die Mieterin irgendwann finden werde. Lasse sie jetzt aber in Ruhe, damit die Räumung ohne Widerrede und Einspruch über die Bühne geht.
Viel Erfolg,
Fritz

Leider hatte ich einen solchen Mieter, der nun nicht mehr
auffindbar ist.
Gibt das Einwohnermeldeamt Auskunft? Wie kann man sonst den
neuen Wohnsitz herausfinden ( noch!) ohne Moskau Inkass0?