Mietnomaden

Hallo Leute,

mal angenommen ein Mieter zieht aus einem gemieteten Haus
fristgerecht aus.

Den zu Entsorgung herausgerissen Laminatboden lagert er im
Carpord.

Nun liegt das Zeug seit Wochen da rum und wird auch nach
mehrmaliger Aufforderung nicht entsorgt.

Meine Frage: Kann man in diesem Fall das Laminat zu seiner
Neuen Wohnung bringen und dort vor dem Haus abladen, oder wäre das auf irgend
eine Weise strafbar?

LG

Hallo,

was hat deine Anfrage mit der Überschrift zu tun?

Grüße
Siboniwe

wie auch immer…
ich stelle mir nur die Aktion vor: @hoermy parkt mitten in der Nacht mit einem Anhänger vor der neuen Wohnung, dutzende Zeugen filmen, wie er die Straße zumüllt, Handyvideos dokuementieren Kennzeichen und Gestalten… Eine andere Beweisführung dem zuständigen Richter dann zu verkaufen?
Ja, es hätte zumindest etwas mit Ordnungswidrigkeit zu tun - Müll illegal zu entsorgen…

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Wenn der Grund vor dem Haus das Eigentum des ehemaligen Mieters ist, von einer Lagerung dort keine Gefahren für z.B. spielende Kinder ausgehen und eine Belastung von Boden und Luft (auch bei Sturm und Regen) durch das Material absolut ausgeschlossen ist, sähe ich der Nachlieferung des Materials keine Strafbarkeit.

Weitaus eleganter wäre es, den blockierten Stellplatz dem Mieter zu berechnen (setze zur Vorsicht etwas weniger an, als ortsüblich ist), dazu eine Fristsetzung mit Androhung der Selbstvornahme schreiben (Abtransport und Entsorgung durch einen Fachbetrieb, hierzu sicherheitshalber zwei oder drei Preise anfragen und den günstigsten beauftragen).

Das Ganze in einem Brief schreiben, dessen Inhalt und Einwurf in den Briefkasten des Mieters von einer weiteren Person bezeugt werden kann.

Der Müll wird ja nicht entsorg sondern nur dem Eigentümer zugeführt.

Die Idee mit der Miete finde ich gut.

Aufpassen!
Wenn der Stellplatz im Carport vom Ex-Mieter zuvor gemietet worden war, so muss man einer "stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach §545 BGB widersprechen.
Wenn der Stellplatz zuvor kein Teil der Mietsache war, so fordert man keine Miete, sondern Schadenersatz (weil man den Stellplatz nicht vermieten kann). Denn auch hier würde sonst gelten: Jemand belegt einen Stellplatz, du forderst „Miete“ - wenn dann Miete gezahlt wird, hast du einen Mietvertrag am Hals.
Es wäre natürlich am besten, wenn es tatsächlich einen neuen Mieter für den Carport-Platz gibt, denn dann ist der Schaden genau zu beziffern als Höhe der entgangenen Miete. Wenn der neue Mieter droht, vom Vertrag zurückzutreten, können auch Aufwendungen für das Suchen eines neuen Interessenten entstehen (Zeitungsinserat), die der Ex-Mieter zu tragen hätte.

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Ja.

Du kannst doch nach verstrichener Frist zur Abholung die Sachen selbst entsorgen lassen und die Kosten vom Mieter zurückfordern. Oder mit evtl. noch einbehaltener Kaution verrechnen.

MfG
duck313