Mietobjekt

Liebe/-r Experte/-in,
vorab vielen Dank für die Mithilfe!

Also, eogentlich sind´s zwei Probleme, Mietkaution von 200,–Euro sollte 2007 in Tagesgeldform angelegt werden, schriftlich vereinbart, nun bei Auszug Mitteilung des Vermieters; leider nur auf Girokonto "gelegt,! Ergo Tagegeld brachte 2007 ca. 5%, Girokonto ca. 1,5%, wer ersetzt die Differenz des entgangenen Zinsertrag!?

Neubauerstbezug angemietet, Baubeschreibung war Grundlage für Mietverhältnis, nun sind einige Aspekte der Baubeschreibung nicht ausgeführt worden. Vermieter behauptet: Baubeschreibung ist nicht Bestandteil des Mietvertrags, Mieter aber eine zugesicherte Lesitung ist nicht erbracht und fehlt, wer hat Recht, kann man auf Erledigung der fehlenden Dinge bestehen, -Nachbesserung- , oder wie verhalten!? Miete mindern, weil was fehlt, oder!?

Gruß und beten Dank und einen schönen Tag wünsche ich!

hallo,
zu punkt1: der vermieter istverpflichtet die differenz zu zahlen. bei klage muss er auch deine anwaltskosten zahlen… drohen reicht da meisst…
zu punkt2: hier ist die lge schwierig… mietmindrungn kann man shwer durhseten, wenn die miet-wohnqualität nicht beeinträchtigt ist… da bräuche ich details von baubeschreibung UND mietvertag
gruss joerg