mietpfändung durch Anwalt/gerichtsvollzieher

Was passiert,wenn man sich heraushalten möchte und weiterhin die Miete auf das konto des Vermieters zahlt?
Bekommt man dann Ärger mit dem Anwalt der Gläubigerin?
lg Atratus (ähnlicher Fall)

Hallo!

Was passiert,wenn man sich heraushalten möchte und weiterhin
die Miete auf das konto des Vermieters zahlt?

Die Information ist unvollständig. Es kann jedenfalls passieren, dass ein Mieter zum Drittschuldner gegenüber dem Gläubiger des Vermieters wird. Dann darf ein Mieter mit befreiender Wirkung nur noch direkt an den Gläubiger zahlen. Dabei kann sich ein Mieter nicht „heraus halten“.

Mieter sollten aufpassen, was in solchem Fall mit den Nebenkosten geschieht, die i. d. R. zusammen mit der Netto-Kaltmiete gezahlt werden. Dabei soll es schon vorgekommen sein, dass die gezahlten Nebenkosten beim Gläubiger des Vermieters landeten und die Versorger für Hausstrom, Gas und Wasser kein Geld mehr bekamen und die Versorgung sperrten.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Was passiert,wenn man sich heraushalten möchte und weiterhin
die Miete auf das konto des Vermieters zahlt?

Die Information ist unvollständig. Es kann jedenfalls
passieren, dass ein Mieter zum Drittschuldner gegenüber dem
Gläubiger des Vermieters wird.

Ab Zahlungsverbot und seiner Unterschrift auf einer Drittschuldnererklärung

Mieter sollten aufpassen, was in solchem Fall mit den
Nebenkosten geschieht,

und mit der Miet-Kaution die getrennt vom Vermögen des VM angelegt sein müßte.

Hallo,

zunächst einmal bedarf es eines sogenannten

  • Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses

der von einem Gericht (oder einer Behörde) erlassen worden ist.

Nur auf einen solchen Beschluß darf und muss man die
Netto-Miete
an das in diesem Beschluß genannte Konto überweisen.
Nebenkosten-Vorauszahlungen,Heizkosten und sonstige vereinbarte
Zahlungen mit dem Vermieter sind weiterhin auf dessen Konto zu überweisen.

Man sollte sich in so einem Fall allerdings so schnell wie möglich mit einem Mieterverein oder Anwalt in Verbindung setzten, da solche
Pfändungen ein deutlicher Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Vermieters sind.

Ergänzend:
Wenn trotz des Zahlungsverbotes dennoch an den Vermieter bezahlt wurde, muss mann dennoch an den Pfändungsgläubiger bezahlen, also in diesem Fall dann DOPPELT!
LG:smile:

Was passiert,wenn man sich heraushalten möchte und weiterhin
die Miete auf das konto des Vermieters zahlt?
Bekommt man dann Ärger mit dem Anwalt der Gläubigerin?
lg Atratus (ähnlicher Fall)