Hallo liebe Experten,
in Hamburg gilt die Mietpreis-Bremse für Bestandsmieter, d.h höchstens 15 Prozent Erhöhung in drei Jahren sind zulässig.
Wie schaut es bei folgender Situation denn für einen Mieter aus ?
1.4. 2012:
Grundmiete: 312 €
Erhöhungsbetrag: 21 € (nach Mietspiegel)
Wertverbesserung wegen Umbau von Gazentralheizung auf Fernwärme: 42 €
Neue Nettomiete: 375 €
1.4.2014
Grundmiete: 375 €
Erhöhungsbetrag: 27 €
Neue Nettokaltmiete: 402 €
Wenn man die Wertverbesserung mit hinzurechnen würde, wird die 15% Hürde deutlich überschritten. Wenn man nur den normalen Erhöhungsbetrag nehmen würde, dann wäre man noch unter den 15 %.
Jetzt die Frage: Gilt auch der Betrag der Wertverbesserung für die 15 % Hürde oder nicht ?
Danke und Gruß, Marsi