Mietpreis-Bremse noch gültig ?

Hallo liebe Experten,

in Hamburg gilt die Mietpreis-Bremse für Bestandsmieter, d.h höchstens 15 Prozent Erhöhung in drei Jahren sind zulässig.

Wie schaut es bei folgender Situation denn für einen Mieter aus ?

1.4. 2012:
Grundmiete: 312 €
Erhöhungsbetrag: 21 € (nach Mietspiegel)
Wertverbesserung wegen Umbau von Gazentralheizung auf Fernwärme: 42 €
Neue Nettomiete: 375 €

1.4.2014
Grundmiete: 375 €
Erhöhungsbetrag: 27 €
Neue Nettokaltmiete: 402 €

Wenn man die Wertverbesserung mit hinzurechnen würde, wird die 15% Hürde deutlich überschritten. Wenn man nur den normalen Erhöhungsbetrag nehmen würde, dann wäre man noch unter den 15 %.

Jetzt die Frage: Gilt auch der Betrag der Wertverbesserung für die 15 % Hürde oder nicht ?

Danke und Gruß, Marsi

Morgen,

die Mieterhöhung nach der Vergleichsmiete ist begrenzt. Zusätzlich kann auf Grund von Modernisierungsmaßnahmen der Anteil zusätzlich aufgeschlagen werden, unabhängig der Erhöhung nach Mietspiegel