Mietpreisbindung bei Untermiete?

Hallo,

gilt z.B. die Berliner Mietpreisbindung auch für Untermietverträge wie in WGs üblich?

Gruß,
Paran

Hallo,

die Mietpreisbindung in Berlin wurde im Jahr 1988 aufgehoben.

Falls Du die „Mietpreisbremse“ meinst - ja, die gilt auch für Untermietverträge. Siehe die Ausführungen einer Kanzlei: Link und Haufe Link

Das gleiche gilt auch für den neuen „Mietendeckel“ Link und Link

Grüße
Pierre

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Hallo,

vielen Dank für die schnelle Info.

Gruß,
Paran

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