Hallo,
gilt z.B. die Berliner Mietpreisbindung auch für Untermietverträge wie in WGs üblich?
Gruß,
Paran
Hallo,
gilt z.B. die Berliner Mietpreisbindung auch für Untermietverträge wie in WGs üblich?
Gruß,
Paran
Hallo,
die Mietpreisbindung in Berlin wurde im Jahr 1988 aufgehoben.
Falls Du die „Mietpreisbremse“ meinst - ja, die gilt auch für Untermietverträge. Siehe die Ausführungen einer Kanzlei: Link und Haufe Link
Das gleiche gilt auch für den neuen „Mietendeckel“ Link und Link
Grüße
Pierre
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Info.
Gruß,
Paran
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