Hallo zusammen,
ist es möglich eine Mietpreiserhöhung für die nächsten 6 Jahre rechtsverbindlich auszuschließen?
Also angenommen Familie A möchte in das Haus des Ehepaares B ziehen. Ehepaar B ist schon etwas älter und möchte der jungen Familie A mit einer günstigen Miete den „Traum vom eigenen Haus“ erfüllen.
Um jegliche Missverständnisse auszuschließen, möchten beide eine Klaußel um Mietvertrag vereinbaren, in denen eine Mieterhöhung in den nächsten 6 Jahren kategorisch ausgeschlossen wird.
Wäre das möglich und dann logischerweise auch verbindlich komme was da wolle?
Also auch wenn zB Ehepaar B das zeitliche segnet und das Haus an die Erben übergeht?
Falls ja, wie sähe es nach diesen 6 Jahren aus? Müsste der Vermieter (evtl. dann eben schon der Erbe) sich dann an gewisse Regeln halten um wieviel erhöht werden darf, oder könnte er dann komplett neu ansetzen?
Danke schon einmal!
MfG