Mietpreiserhöhung ausschliessen?

Hallo zusammen,

ist es möglich eine Mietpreiserhöhung für die nächsten 6 Jahre rechtsverbindlich auszuschließen?

Also angenommen Familie A möchte in das Haus des Ehepaares B ziehen. Ehepaar B ist schon etwas älter und möchte der jungen Familie A mit einer günstigen Miete den „Traum vom eigenen Haus“ erfüllen.
Um jegliche Missverständnisse auszuschließen, möchten beide eine Klaußel um Mietvertrag vereinbaren, in denen eine Mieterhöhung in den nächsten 6 Jahren kategorisch ausgeschlossen wird.
Wäre das möglich und dann logischerweise auch verbindlich komme was da wolle?
Also auch wenn zB Ehepaar B das zeitliche segnet und das Haus an die Erben übergeht?

Falls ja, wie sähe es nach diesen 6 Jahren aus? Müsste der Vermieter (evtl. dann eben schon der Erbe) sich dann an gewisse Regeln halten um wieviel erhöht werden darf, oder könnte er dann komplett neu ansetzen?

Danke schon einmal!
MfG

wie wäre es mit einer sogenannten Staffelmietvereinbarung, die eine sehr geringe Erhöhung festlegt. Dieser Mietvertrag wäre ja auch für Erben bindend …

Hier ein aktueller Beitrag rund um Mieterhöhung:
http://www.immo-magazin.de/mieterhohung-wohn-und-gew…

Nein, es sollte ja eben die nächsten 6 Jahre garnicht erhöht werden.
Wenn dann erst nach Ablauf dieser Frist.

‚Die vereinbarte Monatsmiete darf bis zum 31.12.2019 nicht erhöht werden. Dies gilt auch in Bezug auf Erhöhungen gem. § 559 BGB.‘

Danach kann der Eigentümer entsprechend den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Miete erhöhen. ZZt sind das 20% in 3 Jahren
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__557.html Abs.3
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html Abs.3

vnA

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