Hallo,
angenommen, ein Mieter einer Garage erhält eine Mietpreiserhöhung von 50%. Ist das rechtlich möglich? Die Garage wurde unabhängig von einer Wohnung gemietet. Die Garagenmiete war bisher sehr günstig, durch die Anhebung wird sie etwas höher als ortsüblich.
Ich weiss, dass für Garagenmieten die Mietpreiserhöhungsgrenzen nicht gelten, aber ist eine Erhöhung um 50% wirklich erlaubt?
Danke, Anna.