Mietprelller, Öffnung der Wohnung

Guten Tag !

Als Vermieter liegt Räumungstitel gegen einen Mietpreller vor.
Dieser ist allerdings seit Wochen trotz mehrfacher Aufforderungen nicht anwesend, aber noch gemeldet.
Wenn eine Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher geöffnet werden soll:
Mit welchen Kosten ist zu rechnen ? Kann/ muss man die Sachen selbst lagern oder wird das durch den Gerichtsvollzieher angeordnet. An wen muss man sich wenden ?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten und einen schönen Sonntag:

Thomas

Hallo,

Da könnte man jetzt viel zu schreiben, der Einfachheit halber ein Link, der die unterschiedlichen Möglichkeiten recht gut beschreibt und ebenso einen Kostenüberblick liefert:

http://www.anwalt-offenbach.de/wohnung3.html

Gruß

Joschi

Guten Tag !

Als Vermieter liegt Räumungstitel gegen einen Mietpreller vor.
Dieser ist allerdings seit Wochen trotz mehrfacher
Aufforderungen nicht anwesend, aber noch gemeldet.
Wenn eine Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher geöffnet
werden soll:
Mit welchen Kosten ist zu rechnen ? Kann/ muss man die Sachen
selbst lagern oder wird das durch den Gerichtsvollzieher
angeordnet. An wen muss man sich wenden ?

Hallo,
es muß ein Räumungstitel vorliegen; dieser dem Gerichtsvollzieher übergeben mit dem Auftrag der Durchführung der Zwangsräumung.
Der GV wird , je nach Wohnungsgröße, eine Spedition zur Räumung beauftragen und dann die Möbel für die Dauer von 6 Monaten unterstellen lassen.

Die Kosten sind abhängig von der Wohnungsgröße und der darin befindlichen Möbel und der damit dann natürlich auftretenden Zeit der Räumung.
Die Kosten sind dem Gerichtsvollzieher im Voraus zu hinterlegen.

SChönen Tag noch.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten und einen schönen
Sonntag:

Thomas