Mietprobleme, weil ARGE Mietrückstände verursacht

Hallo an alle,

[…] A ist Mieter (baut sich Selbständigkeit auf) und erhält nach Vorlage der GV ergänzend Alg II. Die Miete wird bisher vom Amt direkt an den Eigentümer überwiesen.
Da A erhebliche Probleme mit seinem SB hat (angeblich keine Unterlagen eingereicht, verspätet auf Termine reagiert usw.), wurden Alg II und die KdU (Miete + Nebenkosten (NK)) gekürzt; die NK-Nachzahlung wird hinausgezögert, obwohl alle Unterlagen vorliegen. Vorwürfe des Amtes, es seien keine Unterlagen da, können durch Eingangsstempel und Zeugen widerlegt werden.
Ein Termin zum 18. des Monats konnte nicht eingehalten werden, da das Einladungsschreiben erst vom 21. d. M. war und der Poststempel sogar erst vom 23. d. M. (nicht des Folgemonats!). Beschwerden laufen, und auch ein Rechtsanwalt (RA) ist eingeschaltet.

Was kann A unternehmen damit vom Amt die Miete weitergezahlt wird?
Die fristlose Wohnungskündigung ist bereits unterwegs.

Mieter A kann aus seinen Einkünften den offenen Betrag nicht ausgleichen, da er vom Amt in den letzten Monaten nur 146 € plus KdU bekam.
Beschwerden wegen des SB wurden bei Vorgesetzen bisher ignoriert. Selbst schriftliche Beschwerden werden erst nach sechs bis zwölf Monaten bearbeitet. Der RA ist fassungslos und alles läuft nur über eine bereits anhängige Klage. Sogar ein Gerichtsurteil liegt vor, welches jedoch leider nicht rechtskräftig ist, weil das Amt nach wie vor eine andere Rechtsauffassung vertritt. Und aufgrund der fehlenden Rechtskraft passiert aktuell nichts!

Ich bitte alle um einen guten Rat, und wir sind dankbar für jeden Tipp.

Herzlichen Dank im Voraus!

Grüße an alle
Beibar

Hallo

Beschwerden wegen des SB wurden bei Vorgesetzen bisher ignoriert. Selbst schriftliche Beschwerden werden erst nach sechs bis zwölf Monaten bearbeitet. Der RA ist fassungslos und alles läuft nur über eine bereits anhängige Klage.

Was bedeutet: „alles läuft nur über eine bereits anhängige Klage“? Ich verstehe den Sinn nicht.

Sogar ein Gerichtsurteil liegt vor, …

Es gibt also schon ein Gerichtsurteil?

… welches jedoch leider nicht rechtskräftig ist, weil das Amt nach wie vor eine andere Rechtsauffassung vertritt.

Was macht denn der Rechtsanwalt, außer fassungslos zu sein?
Legt der keine Rechtsmittel ein? Einstweilige Verfügung?

Schon mal mit Dienstaufsichtsbeschwerde versucht?
Oder mit einem anderen Rechtsanwalt?

Viele Grüße

Was macht denn der Rechtsanwalt, außer fassungslos zu sein?
Legt der keine Rechtsmittel ein? Einstweilige Verfügung?

Einstweilige Verfügung gegen wen und warum???
Der übliche Weg ist die Berufung, und die dürfte der Rechtsanwalt vermutlich eingelegt haben.

Schon mal mit Dienstaufsichtsbeschwerde versucht?

Damit kann man gegen den Sachbearbeiter vorgehen, was in ein paar Wochen geklärt würde; da allerdings offenbar vor dem Sozialgericht bereits geklagt wurde, dürfte der „normale“ Sachbearbeiter bei der ARGE nicht mehr zuständig sein.

Oder mit einem anderen Rechtsanwalt?

Können nochmals Kosten entstehen, die z. T. bereits vom bisherigen RA berechnet wurden; ändert aber auch nichts daran, dass, falls gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden, hier auf einen Gerichtstermin gewartet werden muss.

Wegen der Kündigung aufgrund Mietrückstandes:
Falls die Kündigung sich ausschließlich auf den Mietrückstand bezieht, wäre die Kündigung unwirksam, sobald der Mietrückstand ausgegelichen ist. Kü ist bei Mietrückstand außerdem nur möglich, wenn man mit mindestens 2 MM im Rückstand ist.

Schönen Tag noch

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Hallo,

Legt der keine Rechtsmittel ein? Einstweilige Verfügung?

Einstweilige Verfügung gegen wen und warum???
Der übliche Weg ist die Berufung, und die dürfte der
Rechtsanwalt vermutlich eingelegt haben.

Wenn wegen Mietrückstandes bereits die Kündigung der Wohnung ansteht, ist schnelle Hilfe geboten, die mit Antrag auf einstweilige Anordnung erreicht werden kann. Das Abwarten auf ein Berufungsurteil dauert in einem solchen Fall zu lange.

Gruß

Hallo,

Legt der keine Rechtsmittel ein? Einstweilige Verfügung?

Einstweilige Verfügung gegen wen und warum???
Der übliche Weg ist die Berufung, und die dürfte der
Rechtsanwalt vermutlich eingelegt haben.

Wenn wegen Mietrückstandes bereits die Kündigung der Wohnung
ansteht, ist schnelle Hilfe geboten, die mit Antrag auf
einstweilige Anordnung erreicht werden kann. Das Abwarten auf
ein Berufungsurteil dauert in einem solchen Fall zu lange.

Der Antrag auf einsweilige Anordnung gegen wen und mit welcher Begründung?
Wenn 2 MM Rückstand bestehen, darf gekündigt werden.
---------das ist wohl ein „Faschingsbeitrag“ gewesen, inhaltlich brrr…
nfg

Gruß

Hallo an Alle,
ich habe, dank aller guten Ratschläge, eine gute Nachricht.
War heute beim Sachbearbeiter und dieser hat eine Klärung aller
Mietprobleme diese Woche zugesagt.
Nochmals Danke an Alle
beibar