Hallo an alle,
[…] A ist Mieter (baut sich Selbständigkeit auf) und erhält nach Vorlage der GV ergänzend Alg II. Die Miete wird bisher vom Amt direkt an den Eigentümer überwiesen.
Da A erhebliche Probleme mit seinem SB hat (angeblich keine Unterlagen eingereicht, verspätet auf Termine reagiert usw.), wurden Alg II und die KdU (Miete + Nebenkosten (NK)) gekürzt; die NK-Nachzahlung wird hinausgezögert, obwohl alle Unterlagen vorliegen. Vorwürfe des Amtes, es seien keine Unterlagen da, können durch Eingangsstempel und Zeugen widerlegt werden.
Ein Termin zum 18. des Monats konnte nicht eingehalten werden, da das Einladungsschreiben erst vom 21. d. M. war und der Poststempel sogar erst vom 23. d. M. (nicht des Folgemonats!). Beschwerden laufen, und auch ein Rechtsanwalt (RA) ist eingeschaltet.
Was kann A unternehmen damit vom Amt die Miete weitergezahlt wird?
Die fristlose Wohnungskündigung ist bereits unterwegs.
Mieter A kann aus seinen Einkünften den offenen Betrag nicht ausgleichen, da er vom Amt in den letzten Monaten nur 146 € plus KdU bekam.
Beschwerden wegen des SB wurden bei Vorgesetzen bisher ignoriert. Selbst schriftliche Beschwerden werden erst nach sechs bis zwölf Monaten bearbeitet. Der RA ist fassungslos und alles läuft nur über eine bereits anhängige Klage. Sogar ein Gerichtsurteil liegt vor, welches jedoch leider nicht rechtskräftig ist, weil das Amt nach wie vor eine andere Rechtsauffassung vertritt. Und aufgrund der fehlenden Rechtskraft passiert aktuell nichts!
Ich bitte alle um einen guten Rat, und wir sind dankbar für jeden Tipp.
Herzlichen Dank im Voraus!
Grüße an alle
Beibar