Hallo!
Jemand zahlt seine Miete in Bar an seinen Vermieter. Dabei kommt es öfters vor,daß keine Mietquittung ausgestellt wird, sondern die wird vom Vermieter (entsprechend zurückdatiert) zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt…wenn er gerade mal Zeit hat. Nun fällt der Mieter in ALG2 und das Jobcenter will diese Mietquittungen sehen,wobei dort auffällt, daß diese Quittungen offenbar nachträglich angefertigt wurden. Darf das Jobcenter diese Mietquittungen deswegen einfach für ungültig erklären ? Immerhin haben sie nach §368 BGB Rechtsgültigkeit.
Hallo!
Jemand zahlt seine Miete in Bar an seinen Vermieter. Dabei
kommt es öfters vor,daß keine Mietquittung ausgestellt wird,
sondern die wird vom Vermieter (entsprechend zurückdatiert) zu
einem späteren Zeitpunkt ausgestellt…wenn er gerade mal Zeit
hat.
Der Vermieter hat Zeit, die Miete zu kassieren aber keine Zeit, die Quittung auszustellen?
Und der Mieter übergibt die Miete ohne Quittung und das soll die ARGE glauben?
Man sollte hier nicht zu sehr auf § 386 BGB hinweisen, denn der Schuß könnte nach hinten los gehen, denn offensichtlich hat der Mieter nicht jeden Monat dann die Quittungen verlangt, denn die Quittung ist auf Verlangen auszustellen.
Man sollte darüber nachdenken, vielleicht mit der ARGE ein Gespräch zu suchen, denn wenn die den Fall abgeschlossen haben und hier strafrechtlich relavante Sachdarstellung vermuten, geht dies zur Staatsanwaltschaft und hier kann dann nichts mehr geändert werden.
Tut mir leid, daber die Geschichte ist vollkommen unglaubwürdig.
LG
Nun fällt der Mieter in ALG2 und das Jobcenter will diese
Mietquittungen sehen,wobei dort auffällt, daß diese Quittungen
offenbar nachträglich angefertigt wurden. Darf das Jobcenter
diese Mietquittungen deswegen einfach für ungültig erklären ?
Immerhin haben sie nach §368 BGB Rechtsgültigkeit.
Es ist die Frge, ob die Quittung als Dokument noch eine Beweislast hat, wenn die Quittung gefälscht wurde und eine Rückdatierung ist eine Fälschung.