Wenn im Mietvertag steht: Mieträume: 1. Wohnräume, 2. Sonstiges: 1 TG-Stellplatz, ca. 73 qm Garten, dann gehört doch der Garten zum Mietobjekt dazu?
Untere Wohnung, 2 Zimmer, Garten ist mit Zaun umschlossen.
6-Familien-Haus, links 3 4-Zi-Wohnungen, rechts 3 2-Zimmer-Wohnungen, beide unteren Wohnungen mit eingezäuntem Garten (wie im Mietvertrag beschrieben)
20 Jahre wird diese Wohnung von einem Mieter bewohnt. Vor einem Jahr wurde von der Eigentümergemeinschaft (4-Zimmer-Wohnungen sind Eigentümer,2-Zimmer-Wohnungen sind Mieter)beschlossen, in den eingezäunten Garten der 2-Zimmer-Wohnung ein Türchen einzubauen, damit man „besser“ zum Ölstutzen kann. Die Mieterin hat sich gefreut, dachte sie doch, dann muß sie ihre Gartenabfälle nicht mehr durch die Wohnung ins Auto tragen.
Das Gartentürchen wurde von den Eigentümern bezahlt. 1 Schlüssel für die Mieterin, 1 Schlüssel für einen Nachbarn, für den „Notfall“. Nun ist es so, daß die Mieterin nicht informiert wird, wenn Handwerker kommen. D.h. Nachbar öffnet, Öl wird gebracht, Nachbar öffnet, Fenster werden gestrichen, Nachbar öffnet und schneidet seine Hecke.
Mieterin hat Angst um ihren Hund, der frei herumläuft, die Wohnungstür ist offen, während sie einkaufen geht und sie weiß nie, wann kommt jetzt jemand in den Garten? Das kann doch nicht sein!
Lt. Mietvertrag gehört doch dieser Garten zur Mietsache und darf nur nach vorheriger Anmeldung betreten werden?
Ist das richtig?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Karin