Mietrech - Nachmieter gefunden, erst akzeptiert

Hallo,

ich habe da mal eine Frage,
im Januar ist plötzlich mein Onkel verstorben,
und meine Oma und ich sind nun die Erben, haben alles aufgelöst und uns wurde gesagt es besteht trotz Todesfall drei Monate Kündigungsfrist außer natürlich es gibt nen Nachmieter der akzeptiert wird.

Wir haben nach langen hin und her auch einen gefunden der auch von der Wohungsgesellschaft akzeptiert wurde und es kam zur Wohnungsübergabe am 26.2.13 und er hatte zugesagt das er die zum 1.3.13 nimmt und der Hausmeister war bei der Wohnungsübergabe auch dabei. Wir haben Schlüssel abgegeben und waren froh das wir das alles so fix losgeworden sind.
Nun kam heute Post von der Wohnungsgesellschaft das wir doch bitte die Ausstehende Miete für diesen Monat zahlen sollen, wir dann gleich den den Nachmieter angerufen und nachgefragt, der dann sagte dass ihn der Schlüssel wieder abgenommen wurde und er erst zum 1. Mai erst sein Mitvertrag besteht.

Nun die Frage, ist das alles so rechtens?? Sind wir nun trotz Schlüsselübergabe, geeigneten Nachmieter verpflichtet weitere zwei Monate miete zu zahlen??

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen :smile:

haben sie schriftlich das die wohnungsbaugesellschaft diesen nachmieter akzeptiert
ist bei der wohungsübernahme ein schriftliches protokoll gemacht worden wo auch der hausmeister unterschrieben hat
hat der nachmieter begründet warum erst zum 01.05.2013

die drei montate künidigung der wohnung nach dem tod ist richtig alles andere wäre jetzt nur mutmaßung weil einige antworten fehlen

gern gebe ich weiter auskunft nur müsste ich einiges noch erfahren
viele grüße
margret

Entscheidend ist, welches Datum auf der Kündigungsbestätigung durch die Wohnungsbaugesellschaft steht. Bis zu diesem Datum müssen sie Miete zahlen. Alles andere sind mündliche abreden und damit wirkungslos.

Da sie jedoch ab den Übergabezeitpunkt des Schlüssels nicht mehr im Besitz der Wohnung sind, kann der Vermieter dafür auch keine Miete verlangen. Das gilt nur dann, wenn sie den Übergabezeitpunkt des Schlüssels nachweisen können (Unterschrift des Hausmeisters).

Das bedeutet, dass sie zwar bis zum Ende der Kündigungsfrist Mieter sind, da sie die Wohnung aber nicht benutzen können für einen gewissen Zeitraum, diesen Zeitraum auch keine Miete zahlen müssen.

Die Wohnungsbaugesellschaft wird natürlich versuchen, von Ihnen die Miete zu bekommen, da sie vom Nachmieter keine erhält. Teilen sie dem Vermieter mit, dass sie den Schlüssel nachweislich abgegeben haben und ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen werden. Es kann allerdings sein, dass die Wohnungsbaugesellschaft daraufhin klagt.

Also wir haben es nicht schriftlich, nud der von uns gefundene Nachmieter hat ab den 1. Mai den Mietvertrag.

Ja ist ein schriftliches Protokoll der Wohnungsabnahme gelaufen.
Nein, der Nachmieter hat gesagt das er ohne Begründung erst zum 1. Mai einziehen darf.

Bin echt froh wenn das alles nen ende hat!
Danke für die schnelle Antwort :smile:

Aber sind wir damit auch im Recht, wenn die anfangen zu klagen?? Da wir ja den Schlüssel nicht mehr haben und auch dachten das nun alles seinen Weg nimmt und wir da endlich raus sind.

Danke für die schnelle Antwort :smile:

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

hat der hausmeister dieses wohungsabnahmeprotokoll mit unterschrieben was bestens wäre
so, der nachmieter wurde von ihnen benannt eine mündliche zusage das dieser ok ist hat von seiten der wohnungsbaugesellschaft bestanden ( hat der neue mieter irendwelche unterlagen reinreichen müssen, z.b. schufa oder so) insofern gibt es aus ihrer sicht keine ersichtlichen grund die miete weiter zu zahlen
wenn die wohungsbau den mievertrag erst zum 01.05 macht ist das eigentlich nicht ihr problem
ich würde den neuen mieter nochmal anrufen und fragen ob er ihnen schriftlich gibt das er die wohnung zum 01.03. genommen hätte aber die wg dies nicht wollte
dann würde ich die wohungsbaugesellschaft anschreiben und denen klar machen das ein nachmieter vorhanden war und dieser einen mietvertrag von ihnen bekommen habe aber sie die wohnung 2 monate leer stehen lassen, die unkosten müssen sie sich slber zuschreiben
da die wohnungsbaugesellschaft auch mit ihnen schon am 26.02 einen wohnungsabnahme gamacht hat und die schlüssel entgegengenommen hat ist es eh kein thema mehr, denn wenn die den schlüssel annehmen ist das mietverhältnis normalerweise beendet außer es ist irgendwo etwas anderes schriftlich festgehalten.
ich weiss jetzt nicht in welchem bundesland sie sind, da gibt es schonmal unterschiede aber vom grundsatz ist es so wie geschrieben,
vielleicht ist bei denen was schief gelaufen und die rechte hand weiss nicht was die linke gemacht und abgesprochen hat
nur bitte eins merken alles schriftlich bezügl. der belegbarkeit
die ganze angelegenheit muss aber schnellstens laufen sonst bekommen sie einen mahbescheid wegen nichtzahlung der miete ins haus und das kostet wieder nur nerven.
viel erfolg
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
schönen abend noch
margret

Wurde darüber ein Vetrag gemacht, der von der Wohnungsgesellschaft und dem neuen Mieter unterschrieben wurde?
Bassauer

Hallo.

Es kommt darauf an, ob sich die Parteien (Vermieter und Nachmieter) bereits über alle wichtigen Vertragsbestandteile (Beginn des Mietvertrages, Miethöhe) einig waren oder nicht und ob tatsächlich bereits eine Wohnungsübergabe zu diesem früheren Termin stattgefunden hatte.

Es könnte auch sein, dass der Nachmieter noch Renovierungsarbeiten vom Vermieter verlangt hat, so dass die Wohnung erst später bezugsfertig wird.

Sie könnten die Mietzahlung dann verweigern, wenn Sie sich sicher sind, dass die Nachmieter tatsächlich bereits einen Schlüssel hatten und die Wohnung bereits bezogen hatten.

Ab dem 01.03. brauchen Sie keine Miete mehr zu bezahlen. Sie haben die Schlüssel und damit den Besitz an der Wohnung abgegeben. Wurde ein Wohungsübergabeprotokoll angefertigt? Falls nicht, sind Sie, Ihre Oma und der Hausmeister und sogar der Nachmieter Zeuge. Lassen Sie sich nicht auf dieses seltsame Spielchen ein. Sie sind völlig im Recht!

Viele Grüße, Sun

Dies ist keine Rechtsberatung, da ich hierzu nicht befugt bin.

Hallo,

auch beim Todesfall gilt die dreimonatige Kündigungsfrist. Kein Vermeiter muss einen Nachmieter akzeptieren. Ich suche meine Mieter auch lieber selber. Klappt aber nicht immer.

Grüße aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo!
Nach meiner Auffassung kommt es darauf an, ob es eine korrekte Kündigung gibt. Mit korrekt meine ich entweder eine fristgerechte oder eine Aufhebungsvereinbarung (ist ungefähr wie eine vorzeitige Kündigung mit Zustimmung des Vermieters).

Sollte es keine Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung geben ist es schwierig. Denn die Nachmietersuche ist für keine Seite verpflichtend.

Bitte nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.
Viel Erfolg!

§ 580
Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters.Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Also eine 3-Monatsfrist ist dann einzuhalten.
Da ihr den Schlüssel aber bereits abgegeben und ein Nachmieter ihn übernommen hat, würde ich die Vorgehensweise des Vermieters nicht akzeptieren.
Ihr solltet die Hilfe des Mietervereins in Anspruch nehmen, dann reagieren Vermieter anders, als wenn ihr allein versucht, die Sache zu klären.

Ich denke schon, dass sie im Recht sind. Aber entscheiden tut das letztlich der Richter.

Hallo,

hier kommt es sicher auf die Details an!
D.h. welcher Mietvertrag wurde mit dem Nachmieter geschlossen. Welche schriftliche Vereinbarung zw. Euch und dem Nachmieter? Welche Mietaufhebungsvereinbarung?
Wenn wie ich hier ahne nichts dergleichen, habt Ihr sofern überhaupt ordentlich gekündigt min. bis zum Ende der Kündigungsfrist zu bezahlen.
Aber wg. der drei Monate würde ich nichts viel Umstände machen.

Gruß

Hallo, es tut mir leid, das Verhalten der Wohnungs-
gesellschaft finde ich befremdlich. Gab es denn ein
Übergabeprotokoll ?

Gruß

Meines erachtens enden Vrträge, meistens, mit dem ableben.
Nun hab Ihr Euch schon die Mühe mit dem Nachmieter gemacht.
Leistet keine Zahlungen an die WBG.
Fragt nach ob Ihr die Sache einem Anwalt übergeben müsst/sollt.
Und wendet euch an den nächsten Mieterverein.

Über eine Antwort würde ich mch freuen.

Mit freundlichem Gruß Ulli P ( [email protected] )

Hallo,

sofern Du von allen (!) Beteiligten nichts schriftliches oder nachweisbares hast: ja, Du must weiterhin Miete zahlen.

„Der Hausmeister war bei der Übergabe dabei“ - hat dieser eine Vollmacht dass er in Mietangelegenheiten die Wohnungsgesellschaft vertreten darf?

Eine Schlüsselrückgabe beendet nicht zwingend auch einen Mietvertrag. Aber: wer hat denn aktuell die Schlüssel?

Hallo,

war im Urlaub, da meine Einschätzung etwas später.

Ich denke die VM handelt treuwidrig, da sie den Nachmieter ja grundsätzlich akzeptiert und kein Grund ersichtlich ist, ihn nicht schon zum 01.03. als Mieter zu nehmen. Ich würde die Miete für März nicht zahlen.

wenn Ihr eine Wohnungs- und Schlüßelübergabe mit Protokoll gemacht habt aus meiner Sicht „nein“. Wenn die Möglichkeit zur Nutzung nicht mehr besteht ist man auch nicht mehr mietpflichtig.