Da ich die Befürchtung habe, dass der Anwalt meines Vaters „zu viel“
Geld verdienen möchte, habe ich mich entschlossen, selbst
Erkundigungen einzuholen.
Meine Eltern haben den Mietern ihres Eigentums gekündigt(Eigenbedarf für ihre Kinder) . Das Berufungsurteil (31.01.01)gab ihnen dann schließlich „Recht“.
Das Problem ist nur, dass wir die Schlüssel nicht erhalten und keine Übergabe stattgefunden hat.
Wir haben herausgefunden, dass die Mieter ein Haus gekauft haben und dort schon eingezogen sind. Sie können nur noch einige wenige Dinge im Haus meiner Eltern haben.
Nun bleibt, nachdem ein Einschreiben, in dem wir die Mieter baten
sich zwecks Übergabe bei uns zu melden, erfolglos war, nur noch die
Räumungsklage; oder gibt es da noch bessere, schnellere
Möglichkeiten? Diese netten Menschen zahlen nämlich seit August
letzten Jahres keine Miete mehr. Die finanzielle Belastung meiner
Eltern ist jetzt schon mehr als noch tragbar (hohe Verschuldung).
Bitte gebt mir doch einen Hinweis, ob es irgendwelche
„Eilverfahren“, o.ä. gibt, die schnellere Klarheit geben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Pott
Hi,
ich würde in diesem Fall feststellen und dokumentieren, dass die ehemaligen Mieter faktisch bereits ausgezogen sind und ein neues Haus bezogen haben. Du kannst auch beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob sie dort bereits gemeldet sind.
Wenn dies klar ist, halte ich eine Räumung mittels Räumungsklage etc. nicht für notwendig.
Ich würde das „leerstehende Haus“ genauso faktisch übernehmen, durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen und neue Schlösser einsetzen.
Die Renovierungsarbeiten, soweit sie die ehemaligen Mieter zu übernehmen haben, würde ich durch ein Handwerksunternehmen erledigen lassen. Wichtig ist, alles dokumentieren und wenns geht mit Zeugen. Die zurückgelassenen Möbel je nach Wert entsorgen (auch mit rechnung) oder zwischenlagern, und das Haus dem gewünschten Zweck (Eigenbedarf) zuführen.
Die Kosten würde ich den ehemaligen Mietern zusammenstellen und per Mahnbescheid einfordern. Wenn diese Leute ein Eigenheim gekauft haben, bestehen gute Chancen, die Kosten ersetzt zu bekommen, notfalls durch Eintragung einer Grundschuld auf das neue Haus. Das kann man über ein ordentliches Gerichtsverfahren erreichen.
Gruß,
Francesco