Problem 1:
Ich habe bereits am 4.08.09 die Schlüssel zu einer Wohnung bekommen von dem ich aber noch nicht mal einen Vertrag habe.Mein Vermieter gab mir einen mit Datum vom 15.5.09-wo die Wohnung bereits fertig sein sollte mit Renovierung usw.-.
Gilt dieser ohne seine Unterschrift?
Problem 2:
Kurz vor dem 1.08.09 bekam ich einen neuen Vertrag vom Vermieter mit Datum vom 1.08.09 aber ohne Unterschrift des Vermieters.
Gilt der Vertrag ohne seine Unterschrift?
Kann der Vermieter ohne komplette Unterschriften schon eine Kaution verlangen?
Kann er eine Kaution verlangen wenn ich noch nicht mal einen kompletten Vertrag habe? (wie soll ich das Geld überweisen wenn ich keine Daten habe:smile: )
Die Wirksamkeit eines Vertrages hängt nicht unbedingt von der Unterschrift ab, schließlich kann man theoretisch ja auch mündlich einen Vertrag schließen. Falls Sie schon eingezogen sind und die Schlüssel haben gehen die beiderseitigen sog. Willenserklärung wohl in die Richtung, dass Sie einen (wenn auch vorläufig mündlichen) Mietvertrag geschlossen haben. Der Vermieter kann also die Kaution sehr wohl verlangen, jedoch trifft ihn die Beweispflicht das Zustandekommen des Mietvertrages zu beweisen. Bei einem Mietvertrag ohne Unterschriften bzw. einem nur mündlichen MV kann das schwierig sein. Allerdings weiß ich nicht genau, wozu Sie die Informationen brauchen. Sie haben nicht geschrieben, was Sie zu diesen Fragen veranlasst. Sollten Sie darauf hinaus sein, dass Sie sich vor der rechtzeitigen KAutionsszahlung „drücken“, so könnte Ihnen das durchaus gelingen. Allerdings haben Sie dann auch kein Wohnrecht mehr und müssen die Wohnung sofort verlassen. An Ihrer Stelle würde ich also darauf hinwirken, dass der Vertrag unterschrieben wird und dann die Kaution bezahlen.
Viele Grüße!
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Hallo,
Vertrag eins wäre nichtig, da Wohnung damals noch nicht fertig (also Unterschrift vom Vermieter nicht relevant).
Bei Vertrag zwei stellt sich die Frage, ob der Vermieter Ihnen den Vertrag zuerst zur Unterschrift zugesandt hat oder ob er vergessen hat zu unterschreiben. Bei letzterem würde ich auf Unterschrift drängen, da Vertrag sonst so nicht bindend. Es wäre dann ein mündlich vereinbarter Vertrag. Im Streitfall wäre es allerdings immer schwierig, etwas zu beweisen.
Bei der Kaution stellt sich die Frage, was vereinbart wurde, bezüglich der Kaution. Wenn möglich würde ich an Ihrer Stelle kein Geld überweisen, sondern ein Kautionssparbuch bei Ihrer Hausbank anlegen. Dies wäre sicher und Sie müssen ihm nichts überweisen. Hoffe ich konnte helfen. Chris
Die Wirksamkeit eines Vertrages hängt nicht unbedingt von der
Unterschrift ab, schließlich kann man theoretisch ja auch
mündlich einen Vertrag schließen. Falls Sie schon eingezogen
sind und die Schlüssel haben gehen die beiderseitigen sog.
Willenserklärung wohl in die Richtung, dass Sie einen (wenn
auch vorläufig mündlichen) Mietvertrag geschlossen haben. Der
Vermieter kann also die Kaution sehr wohl verlangen, jedoch
trifft ihn die Beweispflicht das Zustandekommen des
Mietvertrages zu beweisen. Bei einem Mietvertrag ohne
Unterschriften bzw. einem nur mündlichen MV kann das schwierig
sein. Allerdings weiß ich nicht genau, wozu Sie die
Informationen brauchen. Sie haben nicht geschrieben, was Sie
zu diesen Fragen veranlasst. Sollten Sie darauf hinaus sein,
dass Sie sich vor der rechtzeitigen KAutionsszahlung
„drücken“, so könnte Ihnen das durchaus gelingen. Allerdings
haben Sie dann auch kein Wohnrecht mehr und müssen die Wohnung
sofort verlassen. An Ihrer Stelle würde ich also darauf
hinwirken, dass der Vertrag unterschrieben wird und dann die
Kaution bezahlen.
Viele Grüße!
Es ging mir hauptsächlich darum,das der Vermieter mir „gedroht“ hat,das er mir den Vertrag nicht vor Erhalt der Kaution geben will.Aber wie soll ich ihm die Kaution geben wenn ich keinen Vertrag mit den Daten habe?und daher will/muss ich den Vertrag haben.doch logisch oder?
Der Vertrag wurde mir zum lesen übergeben und zur Unterschrift drunter zu setzen.Vergessen hat er das nicht da er das schema bei allen macht.Und nun will er erst die Kaution bevor es den (unterschriebenen) Vertrag gibt.Aber wie soll ich ihm die Kaution zukommen lassen wenn ich keine Daten habe?
Kann ich mein Sparbuch als Kautionssparbuch nutzen?dort sind 500€ drauf un diese würden reichen für die Kaution.
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Hallo Grazy,
ich verstehe deine Sorgen um die Kaution nicht. Du hast den Wohnungsschlüssel und kannst in die Wohnung einziehen. Dazu brauchst du keinen unterschriebenen Mietvertrag. Dieser entsteht ganz von selbst beim Einzug. Kaution brauchst du auch keine zahlen, den es ist keine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass du eine Kaution zahlen müsstest.
Dies ist damit zu begründen, dass der Vermieter dir zwei Exemplare des Mietvertrages hat zukommen lassen. Er ging von der Hoffnung aus, dass du dir den Mietvertrag ansiehst. Sofern du damit einverstanden bist, ihn unterschreibst, und die beiden Exemplare ihm zurück gibst. Er wird die Vertragsexemplare ebenfalls unterschreiben und dir ein Exemplar zurück geben. Dan ist der Vertrag geschlossen und die Vereinbarungen sind von beiden Teilen der Vertragspartner einzuhalten.
Daraus ergibt sich, dass sofern im Vertrag eine Kaution vereinbart, wurde diese auch zu zahlen hast. Sicher ist im Vertrag angegeben, auf welches Konto du das Geld überweisen sollst. Sollte dies nicht der Fall sein, wartest du so lange ab, bis der Vermieter mitteilt, wohin du das Geld überweisen sollst.
Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, er entsteht auch konkludent durch einvernehmliches Handeln. Für den Mieter hat es den Vorteil, dass nicht nur die Pflichten des Mieters überwiegend im Mietvertrag geregelt sind, sondern auch die Rechte des Mieters durch die gesetzlichen Reglungen im BGB §§ 535 bis 580a ebenfalls abgesichert sind. Diese gelten, auch wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Nun brauchst du dir nnur noch überlegen, welche Variante du wählen möchtest.
Mit freundlichen Grüßen
Will
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Hallo,
dass der zukünftige Mieter als erstes unterschreibt, ist üblich. Vermieter unterschreibt als Zweiter, da so eventuelle Änderungen im Mietvertrag berücksichtigt werden können.
Ein Kautionssparbuch muss extra angelegt werden (also geht Ihr eigenes Konto nicht).
Der Sinn besteht darin, dass auf das veranlagte Geld (die Kaution) nach Lösung des Mietvertrages erst wieder zugegriffen werden kann, wenn beide Mietparteien dem schriftlich zustimmen.
Beim Einrichten des Sparbuches müssen Sie mit dem Mietvertrag zu Ihrer Bank (also Vermieter sollte vorher unterschreiben). Dann erhalten Sie eine Verpfändungserklärung (3-fach), auf der Sie, Ihr Vermieter und die Bank unterschreiben. Eine Erklärung + das Kautionssparbuch geht dann zum Vermieter in Verwahrung.
Bei Auflösung des Sparbuches müssen alle 3 Erklärungen wieder zusammengefügt werden. Das heißt, erst wenn alle einverstanden sind, kann es aufgelöst werden.
Sollte der Vermieter allerdings selbst die Kaution anlegen wollen, fragen Sie ihn wie er es machen möchte und ob ein Kautionssparbuch nicht die bessere Lösung ist. Ansonsten müsste er Ihnen die Daten zukommen lassen, wohin Sie das Geld überweisen sollen.
Hinweis: Kaution muss auf ein gesondertes Konto angelegt werden. Es darf nicht auf dem üblichen Vermieterkonto verbleiben!!
Hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Lg Chris
***************************************************************
Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Verträge ohne komplette Unterschriften begründen auch keine Verpflichtungen !
Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgendem Link:
Urteils-Datenbank - www.juraforum.de/jura/judgements/index/
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO
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ich habe dir schon mal geantwortet! Ohne Unterschrift
gilt der Vertrag als mündlicher Vertrag - auch dafür ist
Kaution zu zahlen. Lassen sie sich die Kaution
quittieren!!!
Grüße aus Bernburg
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage zum Thema Kaution…
Problem 1:
Ich habe bereits am 4.08.09 die Schlüssel zu einer
Wohnung
bekommen von dem ich aber noch nicht mal einen Vertrag
habe.Mein Vermieter gab mir einen mit Datum vom
15.5.09-wo die
Wohnung bereits fertig sein sollte mit Renovierung
usw.-.
Gilt dieser ohne seine Unterschrift?
Problem 2:
Kurz vor dem 1.08.09 bekam ich einen neuen Vertrag vom
Vermieter mit Datum vom 1.08.09 aber ohne Unterschrift
des
Vermieters.
Gilt der Vertrag ohne seine Unterschrift?
Kann der Vermieter ohne komplette Unterschriften
schon
eine Kaution verlangen?
3. Kann er eine Kaution verlangen wenn ich noch nicht
mal
einen kompletten Vertrag habe? (wie soll ich das Geld
überweisen wenn ich keine Daten habe:smile: )