Habe gehört das man die kautionszahlung in 3 gleichhohen Raten zahlen kann.Mein Vermieter will aber den Betrag in einer Summe,was mir sehr schwer fällt.
Kann er das verlangen oder kann man dies in der Raten-
version regeln?
Viele Vermieter vermieten erst, wenn die Kaution bei Einzug bezahlt wird. Der Vermieter muss mit Ratenzahlung nicht einverstanden sein.
Ich habe selbst schon sehr viele negative Dinge in dieser Hinsicht erlebt und erwarte inzwischen auch die Kautionszahlung bei Wohnungsübergabe.
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hallo grazyw, dein vermieter muß sich nicht auf eine ratenzahlung einlassen. wird er möglicherweise auch nicht machen bei der zahlungsmoral sehr vieler mieter heutzutage. aber es gibt die möglichkeit ihm eine bankbürgschaft anzubieten wenn deine bank da mitmacht. ich konnte nach der trennung von meinem exmann auch keine 3 mieten kaution aufbringen und hab das meinem vermieter offen erklärt. von meiner bank bekam ich die bürgschaft die meinem vermieter reichte. ich brauchte nichts bares hinterlegen. auf nen versuch kommt es an und die erfahrung hat mich gelehrt das man auf jeden fall mit einem offenen und ehrlichen gespräch gut punkten kann
viel glück
doris
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Viele Vermieter vermieten erst, wenn die Kaution bei Einzug
bezahlt wird. Der Vermieter muss mit Ratenzahlung nicht
einverstanden sein.
Ich habe selbst schon sehr viele negative Dinge in dieser
Hinsicht erlebt und erwarte inzwischen auch die
Kautionszahlung bei Wohnungsübergabe.
Aber wie soll ich die Kaution zahlen wenn ich noch keinen (unterschriebenen) Vertrag habe?Ich habe ja keine Daten zur Anweisung der Zahlung.
Aber ich werde dann wohl mit meinem Vermieter reden müssen wegen der Ratenzahlung.Eigentlich bekam er immer pünktlich seine Miete.Vielleicht hat er ein Einsehen.
Ich hatte vor Jahren mal 500€ angelegt.kann ich ihm diese als Kaution anbieten?diese liegt auf dem Sparbuch und kann an ihm übertragen werden…
hallo grazyw, dein vermieter muß sich nicht auf eine
ratenzahlung einlassen. wird er möglicherweise auch nicht
machen bei der zahlungsmoral sehr vieler mieter heutzutage.
aber es gibt die möglichkeit ihm eine bankbürgschaft
anzubieten wenn deine bank da mitmacht. ich konnte nach der
trennung von meinem exmann auch keine 3 mieten kaution
aufbringen und hab das meinem vermieter offen erklärt. von
meiner bank bekam ich die bürgschaft die meinem vermieter
reichte. ich brauchte nichts bares hinterlegen. auf nen
versuch kommt es an und die erfahrung hat mich gelehrt das man
auf jeden fall mit einem offenen und ehrlichen gespräch gut
punkten kann
viel glück
doris
ich werde versuchen mit dem Vermieter zu reden aber ich glaube kaum das er sich darauf einlässt.er ist ein sehr strenger Vermieter.aber kann ich vielleicht mein Sparbuch mit dem erspartem (500€) als Kautionssparbuch anlegen lassen?
Die Kaution ist erst zu zahlen, wenn der Mietvertrag abgeschlossen, also unterschrieben ist. Mit deiner Unterschrift verpflichtest du dich gleichzeitig, die Kaution zu hinterlegen.
Eine Kaution muss und sollte nicht auf ein Konto des Vermieters überweisen werden. Wenn dies geschieht, muss der Vermieter das Geld anlegen und die Zinsen gutschreiben lassen.
Generell ist es besser, so mache ich es grundsätzlich, mir eine Bankbürgschaft von den Mietern geben zu lassen oder die Mieter legen ein Sparbuch an, das zu meinen Gunten gesperrt wird. Ich erhalte von der Bank eine Mitteilung, die ich unterschreiben muss. Wenn die Mieter ausziehen und ich keine Forderungen habe, schicke ich ein von der Bank zur Verfügung gestelltes Formular an den Mieter zurück und bestätige, dass ich keine Forderungen mehr habe. Die Zinsen wurden in diesem Fall automatisch dem Sparbuch gutgeschrieben und der Mieter kann frei über das Sparbuch bzw. das Geld verfügen.
Die Kaution möchte ich nie auf meinem Konto haben, denn dann habe ich keine Zinsprobleme damit und es kann auch nicht passieren, dass ein VErmieter pleite geht und evtl. das Geld nicht zurück zahlen kann.
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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Der Vermieter muß normalerweise gem. dem Mietrecht einer Kautionszahlung in 3 gleichhohen Raten zustimmen.
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Die Mietkaution im Mietrecht
Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Mietkaution…
Was ist eine Miet-Kaution ?
Eine Mietkaution ist eine Leistung des Mieters, die er dem Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten leistet.
Wann kann der Vermieter eine Kaution fordern ?
Eine Mietkaution kann der Vermieter nur dann einfordern, wenn er dies mit dem Mieter vereinbart hat. Findet sich also im Mietvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung keine entsprechende Regelung, muß eine Mietkaution nicht bezahlt werden.
Die meisten Mietvertragsvordrucke beinhalten jedoch entsprechende Klauseln.
Wie hoch darf eine Kaution sein ?
Es darf höchstens die dreifache Netto-Monatsmiete (also ohne die Pauschale oder die als Vorauszahlung ausgewiesenen Nebenkosten) verlangt werden.
Eine Vereinbarung über zum Beispiel vier Monatsmieten ist unwirksam.
Was ist eine Barkaution ?
Der Mieter übergibt oder überweist dem Vermieter den vereinbarten Betrag.
Dies ist die häufigste Form der Mietkaution.
Muß der Mieter zu Mietbeginn die gesamte Barkaution überweisen oder ist sie
in Raten zahlbar ?
Der Mieter kann den Kautionsbetrag bei der Barkaution (der Mieter leistet die Sicherheit in Geld) in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbringen.
Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter kann also die Übergabe der Schlüssel verweigern, wenn nicht die erste Rate in Höhe eines Drittels des Kautionsbetrages bezahlt ist. Die zweite Rate muß dann spätestens zu Beginn des zweiten Vertragsmonats und die dritte Rate zu Beginn des dritten Monats gezahlt werden.
Kann der Vermieter im Mietvertrag regeln, daß der Mieter die Barkaution in seiner gesamten Höhe bei Beginn des Mietverhältnisses bezahlen muß ?
Nein, eine solche Vereinbarung ist unwirksam. Der Mieter kann in drei gleichen monatlichen Raten bezahlen, auch wenn er eine solche Klausel unterschrieben hat.
Darf der Vermieter den Kautionsbetrag auf sein eigenes Konto einzahlen oder muß er ein Sonderkonto anlegen ?
Der Vermieter darf über den Betrag nicht nach seinem Belieben verfügen und das Geld auf sein eigenes Konto einzahlen oder ausgeben. Der Vermieter muß den Betrag - getrennt von seinem eigenen Vermögen - bei einem Kreditinstitut anlegen. Meist zahlt der Vermieter den Kautionsbetrag auf ein Sparbuch mit der ausdrück-lichen Bezeichnung als Kautionssparbuch ein.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters können die Gläubiger keinen Zugriff auf ein Sparbuch nehmen, das in Form eines Sonderkontos als Kautions-sparbuch läuft. Es dient also dem Schutz des Mieters.
Muß der Vermieter dem Mieter nachweisen, daß er den Kautionsbetrag ordnungsgemäß angelegt hat ?
Ja, der Mieter hat einen Auskunftsanspruch gegen den Vermieter. Der Vermieter hat dazulegen, wie er die Kaution angelegt hat und wie viel Zinsen anfallen.
Wem steht der Zinserlös aus der Anlage der Kaution zu ?
Der Zinserlös aus der Kaution steht dem Mieter bei Beendigung des Mietverhält-nisses zu, unabhängig davon, welche Anlageform gewählt wurde.
Kann der Mieter die Zinsen während des laufenden Mietverhältnisses fordern ?
Nein, die Zinsen erhöhen die Sicherheit. Sie können wie die Kaution also erst nach Beendigung des Mietverhältnisses gefordert werden.
Zahlt der Vermieter auf die Zinsen die Zinsabschlagssteuer ?
Die Bank zieht die Zinsabschlagssteuer von den Zinsen ab.
Der Vermieter bekommt darüber eine Bescheinigung von der Bank.
Der Mieter kann diesen Betrag in der Steuererklärung geltend machen.
Muß auch bei Zimmern in Studenten- oder Jugendwohnheimen die Barkaution verzinst werden ?
Nein. Bei Zimmern in Studenten- oder Jugendwohnheimen muß die Kaution ausnahmsweise nicht verzinst werden. –
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO
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