Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mal eine Frage und zwar geht es um eventuelle Mietminderung.
Ich wohne in einem Mehrfalienhaus zur Miete und wohne Paterre. Es gibt 3 Wohnungen mit je seperaten Eingang , eine zur Straße hin für die mieter oben, einen vom Hof meiner und einer sozusagen hinter dem Haus für die 2. Paterre Wohnung. Im Abstand von einigen Metern steht noch ein Gebäude das ebenfalls vermietet ist. Zwischen unserem und dem anderwen Gebäude ist nun eine Nische die von den Mioetern der 2. Paterre - Wohnug immer als Aotostellplatz genutz wird obwohl zu der Wohnung eine Garage gehört und vorn hin zur Straße weitere Freie Stellplätze vorhanden sind.
Nun das Problem ist das mein Schlfzimmer - Fenster genau in dieser Nische ist und ich somit jedesmal wenn das Auto dort abgestellt , oder losfährt wach werde und die Abgase im Schlafraum hab.
Soll ich fortan nur noch mit geschlossenem Fenster in dem Raum leben müssen oder kann man eventuell die Miete mindern und wenn ja um wieviel Prozent.
Ich hab den neuen Mieter schon darauf angesprochen und er parkte sein Aoto 3 mal auf dem Stellplatz Richtung Strasse und nun ständig wieder in der Nische . Mal kommt er zu humanen Zeiten und da stört es mich nicht so aber oft kommt er auch zu sämtlichen Nachtzeiten , teil mit lauter Musik und raubt mir den Schlaf, was meine Lebensqualität beeinträchtigt da ich ja so schnell nicht wieder einschlafe und dann öfters müde am Arbeitsplatz bin oder gereizt durch Müdigkeit.
Ich würde mich sehr über eine Antwort und eventuellen Tipps freuen
liebe Grüße Steffi

Hallo Steffi,
in diesem Falle könntest Sie die Miete mindern. Voraussetzung ist, das Sie den Vermieter auf diesem Mangel hinweisen und Ihn bitten dieses Verhalten des Nachbarn abzustellen und auf eine Minderung hinweisen, erst wenn dieses in einer angemessenen Frist (ca. vier Wochen) nicht passiert, dann können Sie mindern.
Bei einer Lärmbelästigung durch Nachbarn ist eine Minderung der Kaltmiete (ohne Heiz und Betriebskosten) von ca. 35% zulässig.

„Lärmbelästigung (erheblicherLärm durch einen Nachbarn)
AG Chemnitz, Urteil vom 29.06.1993 - 4 C 1080/93, WM 1994, S. 68 und Vergleich vor dem LG Chemnitz, Protokoll der Sitzung vom 07.10.1993 - 6 S 3680/93, WM 1994, S. 68. Das AG Chemnitz sah eine Minderung von 35 % als angemessen an; das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig und die Parteien einigten sich in der zweiten Instanz auf 20 %).“

Ich persönlich würde erstmal den Vermieter auf den neuen Mieter ansetzten der soll was machen. Am Besten Sie schreiben alle Lärmbelästigungen auf. Wann das Auto dort stand und so weiter. Diese Daten benötigt Ihrt Vermieter falls er dem neuen Mieter kündigen sollte.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Ihr Exp.

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Geben Sie dem Mieter das schriftlich, mit genauen zeiten und Störungen. Kopie an Vermieter mit Fristsetzung, bis wann der Vermieter das abzustellen hat. Mietminderung 10 % machen.

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hallo steffi,

vor der mietminderung muss erst geklärt sein, ob die fläche überhaupt ein parkplatz ist. falls ja, hast du pech. falls nein, kannst du den vermieter zwingen, dafür zu sorgen dass niemand dort parken kann, z.b. mit einem pfosten.

das bauamt kann dir sagen, ob dort geparkt werden kann wegen rettungswegen usw.

markus

Hallo Markus, danke für die Antwort auf mein Problem .
Laut der Vermieterin ist das kein Parkplatz weil es im Eingangsbereich zweier Wohnungen liegt, also auch eine Rettung nicht möglich wäre wenn das Auto da steht. Aber jeder stellt es da hin auch die Tochter der Vermieterin als sie hier wohnte .
Hab es dem neuen Mieter gesagt und führe buch . Bis auf letzte Nacht gings eine Weile gut , wenn er jetzt wieder häufiger da steht werde ich der vermieterin mit mietminderung drohen aber vorher mach ich mich noch auf dem Bauamt schlau .
Vielen Dank für den Tipp
lg Steffi