Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben eine neue Wohnung für mich und meine Partnerin gefunden; die Kaltmiete betrug zuletzt 673,10 €. Der jetzige Mieter hat uns beim Vermieter als Nachfolger vorgeschlagen/empfohlen.

Der Vermieter hat uns darauf hingewiesen, daß „vor der Vermietung sind Arbeiten an der Elektroanlage erforderlich sind.“

Wir übernehmen die Wohnung so, wie sie ist, d.h. der alte Mieter hat umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt, während seiner Mietzeit, so daß die Qualität der Ausstattung als gehoben bezeichnet werden kann.

Die neue Kaltmiete soll nun 850€ betragen. Meine Frage, ist diese Erhöhung zulässig? M.E. darf die Kaltmiete bis max. 20% erhöht werden, das wären dann ca. 807€

Da wir die Wohnung wirklich gerne haben würden, wissen wir nicht, wie wir die Frage stellen sollen, damit wir keine Absage bekommen (zB. wenn sie nicht einverstanden sind nehmen wir einen Anderen Interessenten).

Herzlichen Dank für alle Antworten.

Christian

…die Mieterhöhung ist in der Tat eklatant; allerdings bei Abschluss eines neuen Mietvertrages mit einem neuen Mieter durchaus rechtens!
Mir scheint allerdings, dass hier eine gewisse Verliebtheit in die Wohnung ausgenutzt werden soll!
Ich würde auf den örtlichen Mietspiegel (im Internet über die Gemeinde einsehbar) verweisen und ggf.,falls der Vermieter hart bleibt, wenn auch schweren Herzens auf die Wohnung verzichten!

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Vielen Dank, das mit dem Mietspiegel ist eine gute Idee, habe ich vergessen, die Wohnung hat 132qm, die Miete ist für die Größe OK, aber die Erhöhung m.E. nicht rechtens.

Viele Grüße
Christian

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Da es ein neuer Mietvertrag ist, darf auch der Mietpreis neu ausgehandelt werden.Der Vermieter ist nicht verplichtet jeden vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Er darf bis zu 3Nachmieter ausschlagen, dann braucht keiner mehr vorgeschlagen werden.
mfg Buba53

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Hallo Christian,
soweit ich weiß ist bei Neuvermietung die neue Miete lediglich durch den jeweiligen Mietspiegel gedeckelt.
Und selbst da darf man in Absprache Ausnahmen nach oben vereinbaren.
Ich glaube es bleibt euch überlassen zu entscheiden ob die Wohnung einfach zu teuer ist oder ihr doch zusagt.
Wünsche euch Erfolg dabei, das Richtige zu tun !

Besten Gruß

Stefan

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Vielen Dank! Das hatte ich befürchtet, ich glaube die 20% gelten nur innerhalb eines bestehenden Mietvertrages.
Viele Grüße
Christian

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Hi, danke Stefan, wenn ich über den Mietspiegel die Miete ausrechne, dann komme ich irgendwann auf die 850,- aber nur, wenn man alle Optionen, die eine Mieterhöhung bewirken aktiviert (Deckenhöhe, extra Dusche, Fenster, Ausstattung usw.)
Ziemliche Frechheit eigentlich, aber mal sehen, inwieweit Verhandlungsbereitschaft besteht, kommen dem Vermieter nur leise Zweifel, kann er einen anderen Interessenten nehmen… die gibt es beim jetzigen Mieter noch reichlich auf seiner Liste.

Viele Grüße, Christian

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Es ist so, dass innerhalb bestehender Mietverträge die Höhe bzw. Erhöhung der Miete an bestimmte gesetzliche Regelungen gebunden ist. Da jedoch das alte Mietverhältnis nun beendet wird und ein neues (mit Ihnen) begonnen werden soll, ist der Vermieter frei darin, welche Miete er verlangen will (sog. Grundsatz der Privatautonomie). Dies deshalb, weil es Ihnen ja freisteht dem Angebot des Vermieters zuzustimmen oder nicht.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte,

viele Grüße!

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Hallo Christian,

sorry für die verspätete Antwort.

Da es sich um eine Neu-Vermietung handelt gilt die sog. Kappungsgrenze nicht.

Schade das der VM dich nicht auf diese Mietpreissteigerung hingewiesen hat.

Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte.

Gruß

Wolfgang

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Vielen Dank! Dann müssen wir wohl um eine Mietminderung bitten… Laut Mietspiegel käme man tatsächlich auf diese KM, aber nur, wenn man wirklich bei Allem, was werterhöhend ist, ein Kreuzchen macht. Was ich dummerweise vergessen habe: wir haben eine Vereinbarung mit dem Mieter wenn der MV zustande kommt: eine Abstandszahlung (4-stelliger Betrag) für diverse Einrichtungsgegenstände, darunter die Küche), die gehobene Ausstattung ist also nicht Verdienst des VM.
MfG
Christian

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Vielen Dank! Dann müssen wir wohl um eine Mietminderung bitten… Laut Mietspiegel käme man tatsächlich auf diese KM, aber nur, wenn man wirklich bei Allem, was werterhöhend ist, ein Kreuzchen macht. Was ich dummerweise vergessen habe: wir haben eine Vereinbarung mit dem Mieter wenn der MV zustande kommt: eine Abstandszahlung (4-stelliger Betrag) für diverse Einrichtungsgegenstände, darunter die Küche), die gehobene Ausstattung ist also nicht Verdienst des VM.
MfG
Christian

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Vielen Dank! Dann müssen wir wohl um eine Mietminderung bitten… Laut Mietspiegel käme man tatsächlich auf diese KM, aber nur, wenn man wirklich bei Allem, was werterhöhend ist, ein Kreuzchen macht. Was ich dummerweise vergessen habe: wir haben eine Vereinbarung mit dem Mieter wenn der MV zustande kommt: eine Abstandszahlung (4-stelliger Betrag) für diverse Einrichtungsgegenstände, darunter die Küche), die gehobene Ausstattung ist also nicht Verdienst des VM.
MfG
Christian

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Vielen Dank! Dann müssen wir wohl um eine Mietminderung bitten… Laut Mietspiegel käme man tatsächlich auf diese KM, aber nur, wenn man wirklich bei Allem, was werterhöhend ist, ein Kreuzchen macht. Was ich dummerweise vergessen habe: wir haben eine Vereinbarung mit dem Mieter wenn der MV zustande kommt: eine Abstandszahlung (4-stelliger Betrag) für diverse Einrichtungsgegenstände, darunter die Küche), die gehobene Ausstattung ist also nicht Verdienst des VM.
MfG
Christian

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Vielen Dank! Dann müssen wir wohl um eine Mietminderung bitten… Laut Mietspiegel käme man tatsächlich auf diese KM, aber nur, wenn man wirklich bei Allem, was werterhöhend ist, ein Kreuzchen macht. Was ich dummerweise vergessen habe: wir haben eine Vereinbarung mit dem Mieter wenn der MV zustande kommt: eine Abstandszahlung (4-stelliger Betrag) für diverse Einrichtungsgegenstände, darunter die Küche), die gehobene Ausstattung ist also nicht Verdienst des VM.
MfG
Christian

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Hallo Christian,

leider sieht es schlecht für Sie aus, denn ein Vermieter kann bei Neuvermietung die Miete ziemlich frei festsetzen. Erst wenn der Tatbestand „Mietwucher“ ( über 50% über vergleichbarer Miete laut Mietspiegel) erreicht ist und dies verlangt wird, weil eine Notsituation ( knappes Angebot oder Unerfahrenheit des Mieters) ausgenutzt wird, kann man gerichtlich dagegen angehen.
Ohne weitere Details zu kennen würde ich sagen, dass hier noch kein Mietwucher vorliegt. Vielleicht können Sie in einem ruhigen Gespräch die Miete noch etwas herunterhandeln. Vielleicht wäre der Vermieter ja auch froh, Sie als zuverlässigen Mieter zu bekommen und ist zu einem Entgegenkommen bereit.

Viel Glück und Gruß aus dem Odenwald,
Heihei

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