Liebe/-r Experte/-in,
es geht um die Nebenkostenabrechnung die ich Mitte Juli erhalten habe, mit einer angekündigten Rückzahlung von ca. 300 Euro, die innerhalb einiger Tage erfolgen sollte.
Das Geld wurde noch nicht überwiesen, mein Gespräch eben mit dem Vermieter war wenig fruchtbar: er war im Urlaub/Assistentin jetzt im Urlaub, keine Unterlagen, etc.
In welcher Frist muß mein Vermieter die Überzahlung rückerstatten?
Welche Rechte habe ich? (Abzug von nächster Miete), Zinsen?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
Susanne
Guten Abend
und danke für die Anfrage.
Auch einer Erstattung von zu viel entrichteten Nebenkosten sollte innerhalb von 14 Tagen spätestens auf Ihrem Konto sein.
Das heißt für Sie 14 Tage nach der Mitteilung der Abrechnung müssen Sie über das Geld verfügen können.
Unterlassen Sie in solchen Angelegenheiten Telefonate. Wir können aus langjähriger Erfahrung sagen, schriftlich ist immer der richtige Weg.
Daher fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich um sofortige Zahlung auf und drohen Sie Ihm dezent mit der Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung bis die endgültige Verrechnung erfolgreich war. Sollten Ihre Nebenkosten die Erstattung monatliche unterschreiten, dann müssen Sie die Kürzung über mehrere Monate vornehmen.
Aber spätesten dann wird Ihr Vermieter reagieren.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Exklusiv Haus
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Hallo Frau K.,
vielen Dank für die rasche Antwort, das hilft mir schon mal weiter. Lt. Vermieter gibt es nämlich keine Rückzahlungsfristen. So werde ich noch ein paar Tage verharren und dann gemäß Ihrer Empfehlung verfahren.
Freundliche Grüße
S.
Hallo Elektra, obwohl ich glaubte, schon geschrieben zu haben, steht deine Anfrage hier bei mir immer noch als „unbeantwortet“:
Der Ausgleich muß „unverzüglich“ erfolgen. Sobald du die Abrechnung hast (also jetzt), steht dir das Geld zu. Dein Vermieter hätte die Abrechnung aber erst zum 31.12. machen brauchen. Dann hättest du das Geld auch erst im Januar bekommen. Gib ihm etwas Zeit. Wenn er auch im September nicht reagiert, könntest du das Geld auch von der nächsten Miete abziehen. Aber das ist in der Abrechnung dann unübersichtlich (für die Vermieter, darum wollen die das lieber als eigene Überweisung zu dir zurückschicken).
Ein weiterer Tip: Hast du jedes Jahr so viel zuviel vorausgezahlt, dann kannst du die Vorauszahlungen kürzen. So hattest du ja jeden Monat ca. 25€ zuviel gezahlt. Also kürze vorsichtig - sagen wir mal um 15€. Dann zahlst du immer noch 10€ mehr, aber besser, als wenn´s nächstes Jahr dann nicht reicht und du nachzahlen mußt. Gruß Thomas
hallo,
na bei 300 eur wird es nicht viel zins sein, ist eh noch möglich.
ich würde einen brief an die verwaltung schreiben, und den abzug bei der nächsten miete vornehmen.